Hundesteuer: Ummeldung eines Hundes / Bremerhaven
Sie möchten Ihren Hund ummelden?
Beschreibung
siehe unten
Ansprechpartner
Steueramt/Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0471 590-2325
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Hundesteuermarke
Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].
Voraussetzungen
Wird der Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, muss der Hund in Bremerhaven abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Die Abmeldung erfolgt durch das Formular zur Abmeldung von der Hundesteuer gerichtet an das Steueramt Bremerhaven und durch Rückgabe der Marke.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung kann erfolgen:
- persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
- schriftlich
Fristen
Antragsfrist: 14 Tage (. Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Anzeigepflicht bei Entstehen oder Wegfall der Steuerpflicht bzw. Wegfall von Erlass- oder Ermäßigungsvoraussetzungen)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ummeldung findet nicht automatisch statt!
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Hund abmelden