Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden / Bremerhaven
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde schriftlich oder persönlich anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
- Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmt, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
- Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
- Sie können zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihren Nebenwohnsitz auch schriftlich beantragen.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Anerkannter und gültiger Pass, Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier.
- Bei Bezug eines Mietobjekts:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Bei Bezug von Wohneigentum:
Eigenerklärung
- Bei betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland:
- letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten:
- Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Formulare
Voraussetzungen
- Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23a Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Persönlich Wohnsitzanmeldung:
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.
Schriftliche Wohnsitzanmeldung (per Post oder Mail):
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn.
- Sie fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.
- Die Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird nicht geändert.
- Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung bzw. Nebenwohnung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.02.2025
Stichwörter
Brhv