Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden / Bremerhaven

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde schriftlich oder persönlich anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. 

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
    • Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmt, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
    • Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
    • Sie können zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihren Nebenwohnsitz auch schriftlich beantragen.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mindestens ein Identitätsnachweis:

      Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Anerkannter und gültiger Pass, Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier. 

    • Bei Bezug eines Mietobjekts:
      • Wohnungsgeberbestätigung
    • Bei Bezug von Wohneigentum:

      Eigenerklärung

    • Bei betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Bei Vertretung durch eine andere Person:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    • Bei Zuzug aus dem Ausland:
      • letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten:
      • Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönlich Wohnsitzanmeldung:

    • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.  
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
    • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.

    Schriftliche Wohnsitzanmeldung (per Post oder Mail):

    • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn.
    • Sie fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.
    • Die Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird nicht geändert.
    • Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung bzw. Nebenwohnung.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.02.2025

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Brhv

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English