Wiederzulassung ohne Halterwechsel / Bremerhaven
Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)
Beschreibung
Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Bremerhaven zugelassenen Fahrzeuges, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich anmelden.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Bremerhaven nachgewiesen werden.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder, sofern noch vorhanden
Verwendung nur möglich bei erfolgter Reservierung bei Außerbetriebsetzung (Stilllegung)
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
Formulare
Voraussetzungen
- Für eine Wiederzulassung des Fahrzeugs muss eine gültige Hauptuntersuchung durch Vorlage des Original-Prüfberichtes nachgewiesen werden.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge) bestehen. Vorhandene Kfz-Steuerrückstände sind vor Zulassung zu begleichen.
- Es dürfen keine rückständigen Verwaltungsgebühren und Auslagen aus verhergegangnenen Zulassungen bestehen. Vorhandene Rückstände sind vor Zulassung zu begleichen.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 i.V.m. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Beitreibungserleichterungsgesetz Kfz-Zulassung (BEG HB)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- § 6a Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz (StVG) iVm § 1 Gesetz zur Beitreibung von Gebühren- und Auslagenrückständen bei der Zulassung von Fahrzeugen im Land Bremen (Beitreibungserleichterungsgesetz Kfz-Zulassung – BEG HB)
Verfahrensablauf
Die Wiederzulassung muss durch Vorlage der notwendigen Unterlagen beantragt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:
-> für Bremerhaven: telefonisch unter (0471) 590-3470 oder 3480
Hinweis:
Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.
Tipp:
Eventuell neu anzufertigende Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Kosten
Anlassbezigene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichen etc.) möglich.: Gebühr 23.6 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Wiederzulassung auf das in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene letzte amtliche Kennzeichen ist nur möglich, wenn die Reservierung des Kennzeichens bei Stilllegung des Fahrzeugs beantragt wurde.
Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1.7.2010 gelten folgenden Änderungen:
- Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer für erforderlich. Eine für die Erstversteuerung erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für die Folgejahre.
- Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung:
-Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen.
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.
Vollmacht
Eine Vollmacht sollte zweckmäßigerweise beinhalten, dass der Bevollmächtigte zur Klärung evtl. Gebührenrückstände und/oder Kfz-Steuerrückstände berechtigt ist.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Auto anmelden