Reisepass Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Reisepass beantragen / Bremerhaven

    Wenn der Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann (auch nicht im "Expressverfahren" innerhalb von 3 Tagen) können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass (ePass) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. 

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass glaubhaft gemacht wird, dass sofort einen Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen

    • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 3 bis 4 Werktage.
    • Es wird ein schriftlicher Nachweis (z. B. Flugtickets oder Reiseunterlagen, schriftliche Erklärung) für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen benötigt.

    Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt

    • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
    • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird. 

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
    • Wichtige Information zu Passfotos! Ab dem 01.05.2025 können Passbilder nur noch digital verarbeitet werden. Fotos in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.

      Sie können ein Foto beim Fotografen anfertigen lassen, der uns dieses online über eine Cloud übermittelt. Alternativ können Sie kostenpflichtige Terminals in den Bürgerbüros benutzen. Das digitale Foto steht uns direkt zur Verfügung (ab Mai 2025).

    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

      sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise

    • Sorgerechtsnachweis

      bei nur einem Erziehungsberechtigten

    • Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen

      Auszug aus dem Familienbuch

    • Identitätsnachweis
      • zum Beispiel Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
    • Nachweis über eine unmittelbare bevorstehende Reise
      • zum Beispiel Reisevertrag, Flugtickets oder ähnliches, schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Auch die Express-Herstellung eines Reisepasses ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
    • Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
    • Die Kinder müssen auch anwesend sein.

    Fristen

    Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.

    Kosten

    Gebühr 26.0 EUR

    Falls kein Foto vom Fotografen übermittelt wird.: Gebühr 6.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Leben Eltern getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
    • Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Kinder unter 18 Jahren mit mindestens einem Elternteil einen Reisepass beantragen. Das ausgefüllte und von den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass" sowie deren Ausweise (auch in Kopie) muss dann von dem anderen Elternteil vorgelegt werden. 
    • Bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreise und Zoll“ erfahren Sie, ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen, und ob ein vorläufiger Reisepass anerkannt wird. Die Bürgerbüros dürfen Sie darüber nicht beraten.

      Gültigkeitsgebiet

      Bremerhaven

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 06.02.2025

      Version

      Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Stichwörter

      Brhv

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English