Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme) / Bremerhaven

    Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremerhaven müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

    Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.

    Beschreibung

    Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.

    Hinweis:
    Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist dies nicht gegeben, muss zusätzlich zum Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.   Achtung:
    Der Halter muss sich bereits in Bremerhaven an- bzw. umgemeldet haben.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Zulassung auf Firmen

      zusätzlich:
      - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
      - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung

      Vorlage im Original, keine Kopie

    Formulare

    Voraussetzungen

    • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
      Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
    • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
      Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
    • Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
    • Die Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde automatisch über den Standortwechsel informiert. 

    Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:

     -> für Bremerhaven: telefonisch unter (0471) 590-3470 oder 3480

    Hinweis:
    Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
    Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.

    Fristen

    Die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Standortverlegung ohne Halterwechsel Anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichenzuteilung etc.) möglich.: Gebühr 29.7 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Auto ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English