Kraftfahrzeug abmelden / Bremerhaven

    Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.

     

    Beschreibung

    Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.

    Das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

    Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • Nachweis über die Anzeigenerstattung der Polizei
      • Bei Diebstahl der Kennzeichen
    • Kennzeichenschilder
    • Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, benötigen wir von der Annahmestelle oder des Verwertungsbetriebes (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis
    • Gegebenenfalls eine Erklärung, dass das Fahrzeug ins Ausland exportiert wird

    Voraussetzungen

    Keine Angabe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (zum Beispiel Autohändler) beauftragt werden.

    Kosten

    Gebühr 16.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English