Gaststättenerlaubnis / Bremerhaven
Wenn Sie selbst oder mit einem Unternehmen einen Gaststättenbetrieb betreiben möchten, müssen Sie eine Erlaubnis nach dem Bremischen Gaststättengesetz beim Bürger- und Ordnungsamt beantragen.
Beschreibung
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.
Das Bürger- und Ordnungsamt ist zur Entgegennahme von Anträgen auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) die zuständige Behörde.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3750(Für Fragen zum Fundbüro ist Frau Path Ansprechpartnerin 0471/590-3758)
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
Empfänger ist jeweils der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen -Gaststättenangelegenheiten-, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen
- Für Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)
- sind die o. g. Unterlagen für die rechtliche Vertretung (Geschäftsführung) vorzulegen bzw. zu beschaffen.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 (für die Kapitalgesellschaft)
- Auszug aus dem Handelsregister und Gesellschaftervertrag
- Für Vereine
- sind die o. g. Unterlagen für die Vorstandsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden vorzulegen bzw. zu beschaffen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 (für die Kapitalgesellschaft)
- Auszug aus dem Vereinsregister
Formulare
Voraussetzungen
Persönliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven ist beim Bürger- und Ordnungsamt als der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
Fristen
Kosten
für die personenbezogene Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BremGastG: Gebühr 189.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Konzession