Führerschein verloren bzw. gestohlen / Bremerhaven
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Beschreibung
Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung
Beschreibung
Für alle Parkangelegenheiten in Bremerhaven, bitte direkt zu Frau Schmidt unter 0471 590-3701 verbinden. Nicht an die Masternummer verbinden.
Aus organisatorischen Gründen ist die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
Führerscheinstelle
Beschreibung
Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 115 (zentrale Behördennummer)
erforderliche Unterlagen
- Passfoto
nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
- Karteikartenabschrift
Sofern der aktuelle Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens (entsprechendes gilt für die Stadt Bremerhaven) ausgestellt wurde.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Bremerhaven
- Führerscheindaten müssen in Bremerhaven vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Persönliche Antragstellung.
- Prüfung der Führerscheindaten und Berechtigung
- Bestellung des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei
- Versand des Kartenführerscheines
Fristen
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (- 6 Wochen)
3 Tage (bei Expressbestellung)
Kosten
incl. Direktversand: Gebühr 46.3 EUR
(zusätzliche Kosten, falls Expresslieferung gewünscht): Gebühr 34.1 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Betroffene ist nachweispflichtig, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt.
- Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist.
- Als Ersatzführerschein wird immer ein Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Persönliche Antragstellung erforderlich (da die Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson erfolgen muss).
- Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Der Ersatzführerschein kann auch zugesandt werden (gegen Erstattung der Portokosten).
- Wird kein Ersatzführerschein beantragt, muss der Betroffene auf die Fahrerlaubnis verzichten; § 25 (4) FeV.
- Vorläufige Fahrerlaubnis gibt es nicht, dafür eine "Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung"
- Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.08.2024
Stichwörter
Ersatzführerschein