Führerschein verloren bzw. gestohlen / Bremerhaven

    Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden.

    Beschreibung

    Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.

    Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

    Beschreibung

    Für alle Parkangelegenheiten in Bremerhaven, bitte direkt zu Frau Schmidt unter 0471 590-3701 verbinden. Nicht an die Masternummer verbinden.

    Aus organisatorischen Gründen ist die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: 115 (zentrale Behördennummer)

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@magistrat.bremerhaven.de

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Passfoto

      nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
    • Karteikartenabschrift

      Sofern der aktuelle Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens (entsprechendes gilt für die Stadt Bremerhaven) ausgestellt wurde.

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Bremerhaven
    • Führerscheindaten müssen in Bremerhaven vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Persönliche Antragstellung.
    • Prüfung der Führerscheindaten und Berechtigung
    • Bestellung des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei
    • Versand des Kartenführerscheines

    Fristen

    In der Regel Antrag erst 2-3 Wochen nach Verlust. Bei Diebstahl etc. erspart dieser Zeitraum des möglichen Wiederauffindens unnötige Kosten.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (- 6 Wochen)

    3 Tage (bei Expressbestellung)

    Kosten

    incl. Direktversand: Gebühr 46.3 EUR

    (zusätzliche Kosten, falls Expresslieferung gewünscht): Gebühr 34.1 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Betroffene ist nachweispflichtig, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt.
    • Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist.
    • Als Ersatzführerschein wird immer ein Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Persönliche Antragstellung erforderlich (da die Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson erfolgen muss).
    • Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Der Ersatzführerschein kann auch zugesandt werden (gegen Erstattung der Portokosten).
    • Wird kein Ersatzführerschein beantragt, muss der Betroffene auf die Fahrerlaubnis verzichten; § 25 (4) FeV.
    • Vorläufige Fahrerlaubnis gibt es nicht, dafür eine "Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung"
    • Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Ersatzführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English