Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

    Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer / Bremerhaven

    Wenn Sie bei der Erziehung eines Kindes ab 12 Jahren oder eines Jugendlichen Probleme haben, können Sie einen Erziehungsbeistand beantragen. Der Betreuungshelfer hingegen wird durch richterliche Anordnung im Rahmen eines jugendgerichtlichen Verfahrens berufen.

    Beschreibung

    Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer betreuen und begleiten Heranwachsende ab 12 Jahren, die aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation in ihrer Familie und in ihrem sozialen Umfeld besondere Unterstützung benötigen. Der Erziehungsbeistand hilft der heranwachsenden Person insbesondere

    • bei Problemen in der Schule oder in der Ausbildung, 
    • bei Problemen mit der Familie oder mit anderen Kindern 
    • oder bei Problemen im Alltag.

    Ziel ist es, die emotionalen und sozialen Fähigkeiten sowie die Selbständigkeit der betroffenen Personen zu fördern. Berücksichtigt werden dabei die spezifischen Probleme der Betroffenen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

    Ein Betreuungshelfer agiert ähnlich wie ein Beziehungsbeistand. Seine Einsetzung ist jedoch richterlich angeordnet. Im Rahmen eines jugendgerichtlichen Verfahrens kann ein Richter anordnen, dass ein Jugendlicher der Aufsicht des Betreuungshelfers unterstellt werden muss.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Beistandschaften und Ergänzungspflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 3. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses

    WC: 2. OG Raum 263a, Hochhaus: 3. OG Raum 342a (EURO-Schloss)

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern wenden sich an das zuständige Sozialzentrum. Der Fall wird dann beurteilt und individuell entschieden, ob ein Erziehungsbeistand die geeignete Lösung für das Kind ist. Das Sozialzentrum hilft bei der Beantragung und berät Eltern auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Kosten

    Die Kosten für den Erziehungsbeistand trägt die zuständige Stelle. Mögliche Ausnahme: Bei straffälligen Jugendlichen, denen das Gericht einen Betreuungshelfer vorschreibt, trägt sie die Kosten unter Umständen nicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, wird im Einzelfall direkt mit der zuständigen Stelle geklärt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Betreuungshelfer/Betreuungshelferin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English