Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen / Bremerhaven

    Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
    Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.

    Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:

    • Fassadenwärmedämmung,
    • Spielgeräte,
    • Eingangsstufen und Rampen,
    • Vordächer,
    • Balkone,
    • Bänke,
    • Einfriedungen,
    • Brücken,  usw.

    Liegt keine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Bürger- und Ordnungsamt zuständig  - zum Beispiel bei:

    • befristeter Aufstellung von (Bau-) / Containern
    • Warenauslagen / Körben / Tischen, die abends weggeräumt werden
    • Aufstellern (sog. Kundenstoppern)

     

     

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

    Beschreibung

    Für alle Parkangelegenheiten in Bremerhaven, bitte direkt zu Frau Schmidt unter 0471 590-3701 verbinden. Nicht an die Masternummer verbinden.

    Aus organisatorischen Gründen ist die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

      dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen)

    • Lageplan (1:500)

      mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Sondernutzung: 

    • wenn der Gemeingebrauch in seiner üblichen Nutzung beeinträchtigt wird
    • wenn die Straßenoberfläche genutzt wird
    • wenn die Nutzung den Luftraum von der Oberkante der Straße bis 5,50 m über Straßenoberkante betrifft

    Verfahrensablauf

    Formloser schriftlicher Antrag

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Wochen (Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen)

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen

    Kosten

    Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig, außer Fassadendämmung. Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz berechnet. Diese bitte im Einzelfall bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English