Kampfmittel Beseitigung

    Bombenfund melden / Kampfmittel beseitigen / Bremerhaven

    Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges liegen immer noch viele Kampfmittel und Fundmunition unentdeckt unter der Erde. Durch Witterungseinflüsse, chemische Zersetzung, Korrosion oder Deformierungen infolge eines Aufschlages wird die Empfindlichkeit und damit Gefährlichkeit von Fundmunition / Kampfmittel um ein Wesentliches höher.

    Beschreibung

    Wenn eine Privatperson, Firma oder eine behördliche Institution Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchführen möchte, gibt es eine Verpflichtung, eine Überprüfung des Grundstückes zu beantragen. Militärische Sprengstoffe können nahezu unbegrenzt wirksam bleiben. Zudem können Sicherheitselemente durch Abschuss oder Abwurf außer Kraft gesetzt worden sein. Lageveränderung, mechanisches Einwirken oder gar das Aufnehmen eines Kampfmittels können eine Detonation auslösen. Es besteht also Lebensgefahr beim Umgang mit Kampfmitteln / Fundmunition.

    Ansprechpartner

    Schutzpolizei

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 31

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 07:30 - 16:00

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Hinrich-Schmalfeldt-Str.
    Parken:
    2 Behindertenparkplätze an der Einfahrt zum Parkplatz des Stadthauskomplexes auf der linken Seite

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Beantragung der Überprüfung des Grundstückes;
    • Sicherstellung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass bei Bauvorhaben eine gefahrlose Arbeit im Segment Tiefbau betrieben werden kann;
    • Auf als Verdachtsflächen eingestuften Gebieten, bei denen Eingriffe in den Baugrund (dies kann auch bei Abbrüchen der Fall sein!) vorgenommen werden sollen oder bei denen ein Auffüllen oder Versiegeln von Flächen geplant ist, besteht die Verpflichtung, diese Bereiche untersuchen zu lassen. Zuständig für diese Einstufung von "Verdachtsflächen" ist nur die Polizei.

    Diese Anfragen sind gesetzlich verpflichtend.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen (Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen)

    Kosten

    Wird z. B. im Garten eines Grundstückes zufällig eine Granate gefunden, wird diese kostenfrei für den Grundstückseigentümer beseitigt. Dies beinhaltet auch die Vernichtung des Kampfmittels (sog. Zufallsfunde).
    Wird für die Erstellung eines Einfamilienhauses ein Grundstück durch eine Rahmenvertragsfirma abgesucht und dabei ein Bombenblindgänger festgestellt und geborgen, so sind die Arbeiten zur Freilegung des Blindgängers für den Eigentümer kostenpflichtig.
    Die Kosten für die Entschärfung, ggf. für die Sprengung, sowie für das Vernichten und für den Abtransport des Kampfmittels trägt das Land Bremen. Diese Maßnahmen gehören zu den gefahrenabwehrenden Aufgaben des Staates.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Missachtung der Vorgabe des Gesetzes sind Geldbußen bis zu 20.000 € vorgesehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English