Bildungs- und Teilhabepaket / Bremerhaven
Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt?
Sofern Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit, dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Beschreibung
Der Rechtsanspruch auf Leistungen umfasst im Einzelnen grundsätzlich folgende Leistungen:
- Sport, Kultur und Freizeit: Damit Kinder bei Sport-, Spiel- und Kulturangeboten mitmachen können, stehen pro Kind monatlich 15 Euro für Beiträge, Gebühren und ggf. Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
- Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort: Die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen ist kostenfrei.
- Schulbedarf: Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte werden zum ersten Schulhalbjahr 130,00 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 65,00 Euro gewährt.
- Lernförderung: Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die schulrechtlich wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an. Zu den Voraussetzungen gehört insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen.
- Tagesausflüge und Klassenfahrten: Die tatsächlichen Kosten für Tagesausflüge von Kindertagesstätte oder Schule werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten werden ebenfalls bezahlt.
- Schülerbeförderung: Die Fahrtkosten zur Schule werden übernommen, sofern diese entsprechend weit vom Wohnort entfernt liegt und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden.
Ansprechpartner
Sozialamt/Städtische Leistungen der Bildung und Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Mi,Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); Selbstverständlich ist nach vorheriger Terminabsprache eine persönliche Vorsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
Telefon: 0471 590-2737
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr.
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Bezug von Leistungen nach:
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldgesetz (Mietzuschuss/Lastenzuschuss)
- Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Leistungen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und von Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch beim Jobcenter Bremerhaven beinhaltet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren müssen dazu den Schulbesuch nachweisen.
Familien, die Sozialhilfe/Grundsicherung, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenden sich an das Sozialamt. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Achtung: Nach Ablauf des Berechtigungszeitraums ist ein erneuter Antrag für diese Leistungen zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.05.2024
Stichwörter
Nachhilfe