Baustelle einrichten / Bremerhaven
Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?
Beschreibung
Baustelleneinrichtungen auf dem Baugrundstück, wie Bauzäune, Bauschild, Gerüste, Toilettenwagen, die nur vorübergehend aufgestellt werden, sind verfahrensfreie Vorhaben.
Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Mo 09:00 - 17:00; Di-Fr 09:00 - 12:00; Wichtig: Aus organisatorischen Gründen ist zurzeit donnerstags keine Akteneinsicht möglich.
Kontakt
Telefon: +49 471 590 2832
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht
Aufzug vorhanden
Der barrierefreie Zugang ist über den rechten Eingang an der Fährstraße möglich. Ein weiterer Aufzug in die oberen Etagen befindet sich den Flur entlang. Ein Behindertenparkplatz steht am Parkstreifen vor dem Eingang zur Verfügung.
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen und mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen.
- Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten. Jede Baustelle muss so eingereichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind.
- Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternhmen für Strom, Wasser , Gas. Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit. Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an. Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrpunkten, Beleuchtung).
- Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen bzw. für die Baustelleneinrichtung benutzen wollen, müssen Sie dies genehmigen lassen (zuständig ist das Bürger- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde -).
- Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, ist der Gewerbeaufsicht spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Mit der Zusendung einer Baufreigabe und bei Erteilung einer Baugenehmigung wird auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtung hingewiesen.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Baustelle anmelden