Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt / Bremerhaven

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen, 

    wenn Sie befristet nicht erwerbsfähig im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind und

    wenn Sie keine oder keine ausreichende befristete Rente erhalten.

    Beschreibung

    Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhaltes, die sogenannte Existenzsicherung, sind aufgeteilt auf das SGB II und das SGB XII.

    Erwerbsfähige und ihre Angehörigen erhalten Leistungen nach dem SGB II. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

    Befristet nicht Erwerbsfähige erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit erfolgt durch den Rentenversicherungsträger.

    Bezieht der Ehemann/ die Ehefrau bzw. der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin Leistungen nach dem SGB II, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Es muss dann beim Jobcenter ein Antrag nach dem SGB II gestellt werden.

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII wird gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem Einkommen und Vermögen, bestritten werden kann. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird monatlich als Pauschalleistung im Voraus gezahlt.

    Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Regelbedarfsstufen:

    RBS 1: 563 Euro
    RBS 2: 506 Euro
    RBS 3: 451 Euro
    RBS 4: 471 Euro
    RBS 5: 390 Euro
    RBS 6: 357 Euro

    Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag, der in § 30 SGB XII geregelt ist.

    Es können bei Bedarf weitere Mehrbedarfe bewilligt werden, die im Einzelfall beantragt und begründet werden müssen. Weiterhin werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt, sofern Bedarf besteht.

    Ansprechpartner

    Sozialamt/Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

    Beschreibung

    Melden Sie sich bitte zu den Öffnungszeiten über das elektronische Besucherleitsystem im Warteraum Stadthaus 4, 1.Etage an. Ihre Anmeldenummer wird über die Anzeigetafel aufgerufen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo,Mi,Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang an der Seite zur Hinrich-Schmalfeldt-Str.
    Parken: 3 Behindertenparkplätze vor dem barrierefreien Eingang
    WC: EG Raum 30 (Schlüssel in Raum 25 erhältlich)
    Briefkasten: Außenbereich  Eingang an der Seite zur Hinrich-Schmalfeldt-Str.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original, keine Kopie)
    • Belastungsnachweis

      Sämtliche Belastungsnachweise, wie z.B.

      Mietvertrag inkl. Nachweise der Mietzahlungen,

      Nachweis über ggfl. zusätzlich zu zahlende Energiekosten (Strom, Wasser, Gas)

      Nachweis der jeweiligen Krankenversicherung, gffs. Beitragsrechnung etc.,

    • Vermögensnachweis

      z. B. Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto, u.s.w.  

    • Bankverbindung
    • Gültiger Aufenthaltstitel

      Bei ausländischer Staatsangehörigkeit. Gegebenenfalls mit Zusatzblatt.

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

      Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

    Voraussetzungen

    • keine oder keine ausreichende befristete Rente
    • gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.

    Zur Beantragung der SGB-XII-Leistungen stellt das Sozialamt ein Antragsformular bereit. Dieses wird in der Regel vom Sachbearbeiter/ von der Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin ausgefüllt.

    Für Tage vor der Antragstellung können keine Leistungen bewilligt werden.

    Fristen

    Leistungsgewährung ab Bekanntwerden der Hilfebedürftigkeit

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzung für die umgehende Bearbeitung ist der vollständig vorliegende Antrag.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Existenzsicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English