Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung / Bremerhaven

    Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen:

    • bei Erreichen der Altersgrenze (nach Geburtsjahren gestaffelt) oder älter oder
    • wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und
    • Ihr Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres Ehe- oder Lebenspartners nicht dazu ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Beschreibung

    Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen beziehungsweise das des Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsicherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).

    Im Unterschied zu anderen Leistungen der Sozialhilfe wird von unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhalt gefordert, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

    Die Grundsicherung umfasst

    • den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz
    • die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal G und bei Krankheit, wenn eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Grundsicherung wird auch bei stationärer Unterbringung zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung gewährt.

    Ansprechpartner

    Sozialamt/Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

    Beschreibung

    Melden Sie sich bitte zu den Öffnungszeiten über das elektronische Besucherleitsystem im Warteraum Stadthaus 4, 1.Etage an. Ihre Anmeldenummer wird über die Anzeigetafel aufgerufen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo,Mi,Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang an der Seite zur Hinrich-Schmalfeldt-Str.
    Parken: 3 Behindertenparkplätze vor dem barrierefreien Eingang
    WC: EG Raum 30 (Schlüssel in Raum 25 erhältlich)
    Briefkasten: Außenbereich  Eingang an der Seite zur Hinrich-Schmalfeldt-Str.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Unterhaltstitel

      Wenn vorhanden: Unterhaltsurkunde, Gerichtsbeschluss - Urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage.

    • Scheidungsbeschluss oder –urteil

      Wenn Sie geschieden sind.

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

      Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

    • Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung

      z.B. Feststellung des Rentenversicherungsträgers, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Ehe- oder Lebenspartners

      Das sind z.B. Arbeitsverdienst, Arbeitslosengeldbescheid, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebenversicherungen, Auto

    Voraussetzungen

    • Erreichen der Altersgrenze (nach Geburtsjahren gestaffelt) oder älter
    • dauerhaft erwerbsgemindert
    • Einkommen unterhalb des maßgeblichen Grundsicherungsbedarfs
    • kein verwertbares Vermögen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.

    Zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt das Sozialamt ein Antragsformular bereit. Es wird in der Regel vom Sachbearbeiter/ von der Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin ausgefüllt.

    Fristen

    Leistungsgewährung ab 1. des Monats der Antragstellung.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzung für die zügige Bearbeitung ist der vollständig vorliegende Antrag

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English