Ergänzungsschule Anerkennung

    Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule

    Einer Ergänzungsschule, die eine Bildung oder Ausbildung vermittelt, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden.

    Beschreibung

    Die Anerkennung einer Ergänzungsschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung beziehungsweise einer Genehmigung. 

    Privatschulen sind alle Schulen, deren Träger nicht das Land Bremen oder eine Stadtgemeinde ist.

    Privatschulen wirken mit den staatlichen Schulen in dem vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen gezogenen Rahmen an der Erfüllung des öffentlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages mit. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen

    Beschreibung

    Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.

    Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ergänzungsschulen sind Schulen, die eine Bildung oder Ausbildung vermitteln, an der ein öffentliches Interesse besteht.

    Ihnen kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden, wenn der Unterricht, die Einrichtungen der Schule, die fachlichen Fähigkeiten seines Personals und die wirtschaftliche Situation des Trägers geeignet sind, das von der Schule angestrebte Bildungsziel oder Ausbildungsziel zu erreichen.

    Private Ergänzungsschulen sind der Senatorin für Kinder und Bildung anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt.

    Einer berufsbildenden Ergänzungsschule wird auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen, wenn sie der Ausbildung für einen bestimmten Beruf dient. Der Unterricht muss dann nach einer staatlich genehmigten Ausbildungsordnung erteilt werden. Mit der Anerkennung erhält die Schule das Recht, nach einer staatlich genehmigten Ordnung Prüfungen abzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Anerkennung einer privaten Ergänzungsschule ist formlos möglich. 

    Es sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zu erbringen.

    Fristen

    Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Anerkennung beziehungsweise die Genehmigung vorliegt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen 3 Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

    Kosten

    Für die Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule werden Gebühren in Höhe von bis zu 3 610,00 Euro erhoben (Nr. 106.02 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung). Für die Genehmigung der Ordnung über die Ausbildung und Prüfung an einer anerkannten Ergänzungsschule werden Gebühren je nach Zeitaufwand von bis zu 5 730,00 Euro erhoben (Nr. 106.03 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen ist Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig (SGFV).

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English