Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule
Einer Ergänzungsschule, die eine Bildung oder Ausbildung vermittelt, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden.
Beschreibung
Die Anerkennung einer Ergänzungsschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung beziehungsweise einer Genehmigung.
Privatschulen sind alle Schulen, deren Träger nicht das Land Bremen oder eine Stadtgemeinde ist.
Privatschulen wirken mit den staatlichen Schulen in dem vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen gezogenen Rahmen an der Erfüllung des öffentlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages mit. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ergänzungsschulen sind Schulen, die eine Bildung oder Ausbildung vermitteln, an der ein öffentliches Interesse besteht.
Ihnen kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden, wenn der Unterricht, die Einrichtungen der Schule, die fachlichen Fähigkeiten seines Personals und die wirtschaftliche Situation des Trägers geeignet sind, das von der Schule angestrebte Bildungsziel oder Ausbildungsziel zu erreichen.
Private Ergänzungsschulen sind der Senatorin für Kinder und Bildung anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt.
Einer berufsbildenden Ergänzungsschule wird auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen, wenn sie der Ausbildung für einen bestimmten Beruf dient. Der Unterricht muss dann nach einer staatlich genehmigten Ausbildungsordnung erteilt werden. Mit der Anerkennung erhält die Schule das Recht, nach einer staatlich genehmigten Ordnung Prüfungen abzuhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Anerkennung einer privaten Ergänzungsschule ist formlos möglich.
Es sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zu erbringen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen ist Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig (SGFV).
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.07.2024