Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern
Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?
Beschreibung
Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ist anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Belastungssituation zu bewerten. Daher ist es erforderlich, dass Sie (auch wenn evtl. die Verwirkung eingewendet wird) Ihrer Auskunftspflicht nachkommen.
Zuständigkeit
- Frau Viola Königsdorf Telefon: +49 421 361 2701
Fax: +49 421 496 2701 - Frau Sandra Hombach E-Mail: Sandra.Hombach@soziales.bremen.de
Telefon: +49 421 361 2929
Fax: +49 421 496 2929
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste, Sozialzentrum Vahr / Schwachhausen / Horn-Lehe, Fachdienst Unterhalt Forderungen
Beschreibung
Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 19500
Fax: +49 421 361 19899
erforderliche Unterlagen
- Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen
Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)
- Fragebogen
Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.
Formulare
Voraussetzungen
Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den in der Regel der Mitteilung über die Hilfegewährung beigefügten Fragebogen füllen Sie bitte aus und senden diesen nebst sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurück. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024