Elternunterhalt Festsetzung

    Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

    Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?

    Beschreibung

    Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ist anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Belastungssituation zu bewerten. Daher ist es erforderlich, dass Sie (auch wenn evtl. die Verwirkung eingewendet wird) Ihrer Auskunftspflicht nachkommen.

    Zuständigkeit

    • Frau Viola Königsdorf      Telefon: +49 421 361 2701
            Fax: +49 421 496 2701
    • Frau Sandra Hombach      E-Mail: Sandra.Hombach@soziales.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 2929
            Fax: +49 421 496 2929

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste, Sozialzentrum Vahr / Schwachhausen / Horn-Lehe, Fachdienst Unterhalt Forderungen

    Beschreibung

    Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Strasse 27

    28329 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen

      Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)

    • Fragebogen

      Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den in der Regel der Mitteilung über die Hilfegewährung beigefügten Fragebogen füllen Sie bitte aus und senden diesen nebst sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurück. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.

    Fristen

    Die Auskünfte bitte innerhalb der gesetzten Frist erteilen, da ansonsten Auskünfte von Dritter Seite eingeholt werden könnten. Zur Unterhaltsleistung sind Sie verpflichtet ab dem 1. des Monats, in dem Ihnen die Mitteilung über die Hilfegewährung zugegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Ihre Auskunftserteilung vollständig erfolgt ist, wird möglichst eine zeitnahe Bearbeitung/Auswertung erfolgen. Da jedoch auch weitere Auskünfte von z. B. Geschwistern erforderlich sein können, kann ein konkreter Zeitraum nicht pauschal genannt werden.

    Kosten

    -keine- sofern Sie selbst einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, trifft die Kostenlast hierfür Sie selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English