Anerkennung von Einrichtungen der Weiterbildung nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz
Die Anerkennung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) entspricht einem Gütesiegel, das Einrichtungen der Weiterbildung auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führen dürfen.
Beschreibung
Die Anerkennung dient der Sicherung und Erhöhung der Qualität der Weiterbildung nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz und steht insofern auch im Sinne des Verbraucherschutzes. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag bei der Senatorin für Kinder und Bildung.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 23 - Allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung
Beschreibung
Aufgaben des Referats 23: Allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung
- Weiterbildungsgesetz (Förderung von Weiterbildungseinrichtungen, Landesausschuss für Weiterbildung)
- Allgemeine Weiterbildung
- Politische Weiterbildung
- Alphabetisierung und Grundbildung
- Qualitätssicherung in der Weiterbildung
- Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversität in der Weiterbildung
- Bildungszeitgesetz (Anerkennung von Bildungsveranstaltungen)
- Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (Rechtsaufsicht über die Kammern, Landesausschuss für Berufsbildung)
- Jugendberufsagentur
- Förderung der überbetrieblichen Ausbildung
- Bescheinigung für die Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (allgemeinbildende und berufsbildende Einrichtungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Die vom Land geforderten und von den Einrichtungen zu erfüllenden Kriterien sind im Weiterbildungsgesetz sowie in der Durchführungsverordnung geregelt.
Die Kriterien beziehen sich auf rechtliche, wirtschaftliche, organisatorische, räumliche, sachliche, teilnehmerorientierte sowie fachspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere bezogen auf die aufgabenspezifischen Qualifikationen und einer kontinuierlichen Weiterbildung des hauptberuflichen und nebenberuflichen pädagogischen Personals. Ein wesentlicher Bestandteil der Anerkennung ist der Nachweis angemessener Qualitätsstandards. Die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen muss durch ein vom Antragsteller einzureichendes unabhängiges Gutachten bestätigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anerkennung einer Einrichtung der Weiterbildung nach dem WBG ist schriftlich und in deutscher Sprache bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu beantragen.
Die regelmäßige Überprüfung der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung erfolgt innerhalb von drei Jahren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024