Förderung von Regenwassernutzungsanlagen beantragen
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Beschreibung
Die Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser hat positiven Einfluss auf den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte sowie auf die Einsparung von Trinkwasser. Vor diesem Hintergrund will die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Eigeninitiative der Bremer:innen anregen und mit Zuschüssen die weitere Verbreitung von Regenwassernutzungsanlagen fördern.
Gefördert wird die Neuinstallation und Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden für die Nutzungszwecke WC-Spülung und mindestens einen weiteren Verwendungszweck, wie zum Beispiel Gartenbewässerung, soweit sie den Anforderungen des Technischen Anhangs zu diesen Grundsätzen entsprechen.
Regenwassernutzungsanlagen sind Vorrichtungen, die von Dachflächen ablaufendes Regenwasser in dezentralen Speichern sammeln und dieses für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung stellen.
Gefördert wird bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 2.000 Euro. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 2.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Beschreibung
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Beschreibung
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist für die Fragen rund um die Themen Klima, Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen, Gewässer- und Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Energiewende und Umweltinnovationen sowie Wissenschaft und Forschung zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Kritik oder Anregungen können Sie gerne unsere Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@umwelt.bremen.de
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Hausanschrift
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Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung
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Telefon: +49 421 361 2407
E-Mail: office@umwelt.bremen.de
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erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass
- das Haus, für das die Regenwassernutzungsanlage errichtet wird, in Bremen oder Bremerhaven steht,
- der Antragstellende HausbesiterIn, MieterIn mit Einverständnis der EigentümerIn oder ein Verein ist,
- die Nutzung des Regenwassers für die Toilettenspülung und einen weiteren Verwendungszweck (Gartenbewässerung) vorgesehen ist,
- der Anschluss von mindestens 50 Quadratmetern überdachter Fläche und einem Tank von mindesten 2 Kubikmetern Fassungsvermögen gewährleistet werden und
- die Maßnahme freiwillig erfolgt und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung.
Verfahrensablauf
Das Förderprogramm zur Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen wird im Auftrag der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau durch die Bremer Umwelt Beratung abgewickelt. Interessierte erhalten hier nach vorheriger Terminvereinbarung Beratung bei der Umsetzung von Vorhaben und Hilfe bei der Antragstellung. Zudem richten BürgerInnen das anhängende Antragsformular an diese Stelle (siehe Dienststelle).
Die Gesamtfinanzierung der Anlage muss bei Antragstellung sichergestellt sein.
Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden. Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.
Die Zuschüsse werden durch Bescheid bewilligt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Besichtigung der Anlage durch die Bewilligungsbehörde beziehungsweise eine von ihr beauftragte Stelle.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Regenwassernutzungsanlagen werden nur gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden.
Nach § 5 des am 01. September 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Zuwendungen nur, wenn sich die Empfänger verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn von zurzeit 8,50 € (brutto) je Zeitstunde zu zahlen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2024
Stichwörter
Niederschlag