Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen Bewilligung

    Förderung von Regenwassernutzungsanlagen beantragen

    Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.

    Beschreibung

    Die Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser hat positiven Einfluss auf den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte sowie auf die Einsparung von Trinkwasser. Vor diesem Hintergrund will die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Eigeninitiative der Bremer:innen anregen und mit Zuschüssen die weitere Verbreitung von Regenwassernutzungsanlagen fördern.

    Gefördert wird die Neuinstallation und Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden für die Nutzungszwecke WC-Spülung und mindestens einen weiteren Verwendungszweck, wie zum Beispiel Gartenbewässerung, soweit sie den Anforderungen des Technischen Anhangs zu diesen Grundsätzen entsprechen.

    Regenwassernutzungsanlagen sind Vorrichtungen, die von Dachflächen ablaufendes Regenwasser in dezentralen Speichern sammeln und dieses für die vorgenannten Zwecke zur Verfügung stellen.

    Gefördert wird bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 2.000 Euro. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 2.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

    Beschreibung

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist für die Fragen rund um die Themen Klima, Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen, Gewässer- und Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Energiewende und Umweltinnovationen sowie Wissenschaft und Forschung zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Kritik oder Anregungen können Sie gerne unsere Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@umwelt.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

    • das Haus, für das die Regenwassernutzungsanlage errichtet wird, in Bremen oder Bremerhaven steht,
    • der Antragstellende HausbesiterIn, MieterIn mit Einverständnis der EigentümerIn oder ein Verein ist,
    • die Nutzung des Regenwassers für die Toilettenspülung und einen weiteren Verwendungszweck (Gartenbewässerung) vorgesehen ist,
    • der Anschluss von mindestens 50 Quadratmetern überdachter Fläche und einem Tank von mindesten 2 Kubikmetern Fassungsvermögen gewährleistet werden und
    • die Maßnahme freiwillig erfolgt und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung.

    Verfahrensablauf

    Das Förderprogramm zur Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen wird im Auftrag der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau  durch die Bremer Umwelt Beratung abgewickelt. Interessierte erhalten hier nach vorheriger Terminvereinbarung Beratung bei der Umsetzung von Vorhaben und Hilfe bei der Antragstellung. Zudem richten BürgerInnen das anhängende Antragsformular an diese Stelle (siehe Dienststelle).

    Die Gesamtfinanzierung der Anlage muss bei Antragstellung sichergestellt sein.

    Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden. Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.

    Die Zuschüsse werden durch Bescheid bewilligt.

    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Besichtigung der Anlage durch die Bewilligungsbehörde beziehungsweise eine von ihr beauftragte Stelle.

    Fristen

    Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Regenwassernutzungsanlagen werden nur gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden.

    Nach § 5 des am 01. September 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Zuwendungen nur, wenn sich die Empfänger verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn von zurzeit 8,50 € (brutto) je Zeitstunde zu zahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Niederschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English