• Blumenthal (Landkreis Bremen, Stadt, Bremen)
Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten oder Umweltbeschwerden melden

Haben Sie eine schädliche Bodenveränderung, eine Altlast oder eine Umweltbeschwerde zu melden, wenden Sie sich an die zuständige Bodenschutzbehörde.

Beschreibung

Nach dem Bremischen Bodenschutzgesetz § 3 (1), sind konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahe legen (zum Beispiel bei Baumaßnahmen festgestellte Verunreinigungen), unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Diese Pflicht trifft jeden, der im Bundes-Bodenschutzgesetz als „Pflichtiger“ benannt ist. Das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven steht Ihnen für die Meldung zur Verfügung.

Ansprechpartner

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten | Außenstelle Bremerhaven | N.N

Beschreibung

Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im stadtbremischen Überseehafengebiet und Fischereihafengebiet Bremerhaven.

Vorübergehend nur per E-mail erreichbar.

Adresse

Hausanschrift

Bussestraße 27-29

27570 Bremerhaven

Kontakt

Version

Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Umweltschutzamt/Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde

Beschreibung

Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im Gebiet der Stadt Bremerhaven

Adresse

Hausanschrift

Grashoffstraße 7

27570 Bremerhaven

Kontakt

Weitere Informationen

Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße

Version

Technisch geändert am 04.05.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 Bodenschutz und Altlasten | N.N.

Beschreibung

Zuständige Dienststelle Verdachtsfälle im stadtbremischen Gebiet.

Vorübergehend nur per E-mail erreichbar.

Adresse

Hausanschrift

An der Reeperbahn 2

28217 Bremen

Kontakt

Version

Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Bestehen konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahelegen, so muss dies vom Meldepflichtigen gemeldet werden.

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
  • Grundstückseigentümer
  • Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück

Bei Baumaßnahmen, Baugrundsondierungen, Ausschachtungen oder ähnlichen Eingriffen in den Untergrund obliegt die Mitteilungspflicht auch dem Bauherrn.

Wird bei Baumaßnahmen ein Unternehmen mit der Untersuchung des Baugrunds beauftragt, so ist der Bauleiter, Gutachter beziehungsweise der verantwortliche Unternehmer verpflichtet, den Auftraggeber über einen Verdacht auf schädliche Bodenveränderung oder Altlast zu informieren und ihn auf seine Mitteilungspflicht gegenüber der Bodenschutzbehörde hinzuweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

 Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bremen

Herausgeber

Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 02.08.2024

Version

Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Stichwörter

Bodenverunreinigungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English