Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten oder Umweltbeschwerden melden

    Haben Sie eine schädliche Bodenveränderung, eine Altlast oder eine Umweltbeschwerde zu melden, wenden Sie sich an die zuständige Bodenschutzbehörde.

    Beschreibung

    Nach dem Bremischen Bodenschutzgesetz § 3 (1), sind konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahe legen (zum Beispiel bei Baumaßnahmen festgestellte Verunreinigungen), unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Diese Pflicht trifft jeden, der im Bundes-Bodenschutzgesetz als „Pflichtiger“ benannt ist. Das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven steht Ihnen für die Meldung zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten | Außenstelle Bremerhaven | N.N

    Beschreibung

    Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im stadtbremischen Überseehafengebiet und Fischereihafengebiet Bremerhaven.

    Vorübergehend nur per E-mail erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bussestraße 27-29

    27570 Bremerhaven

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltschutzamt/Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde

    Beschreibung

    Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im Gebiet der Stadt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Grashoffstraße 7

    27570 Bremerhaven

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: Haupteingang der Passage
    Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
    WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 Bodenschutz und Altlasten | N.N.

    Beschreibung

    Zuständige Dienststelle Verdachtsfälle im stadtbremischen Gebiet.

    Vorübergehend nur per E-mail erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Bestehen konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahelegen, so muss dies vom Meldepflichtigen gemeldet werden.

    Meldepflichtig sind insbesondere:

    • Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
    • Grundstückseigentümer
    • Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück

    Bei Baumaßnahmen, Baugrundsondierungen, Ausschachtungen oder ähnlichen Eingriffen in den Untergrund obliegt die Mitteilungspflicht auch dem Bauherrn.

    Wird bei Baumaßnahmen ein Unternehmen mit der Untersuchung des Baugrunds beauftragt, so ist der Bauleiter, Gutachter beziehungsweise der verantwortliche Unternehmer verpflichtet, den Auftraggeber über einen Verdacht auf schädliche Bodenveränderung oder Altlast zu informieren und ihn auf seine Mitteilungspflicht gegenüber der Bodenschutzbehörde hinzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Kampfmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English