Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten oder Umweltbeschwerden melden
Haben Sie eine schädliche Bodenveränderung, eine Altlast oder eine Umweltbeschwerde zu melden, wenden Sie sich an die zuständige Bodenschutzbehörde.
Beschreibung
Nach dem Bremischen Bodenschutzgesetz § 3 (1), sind konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahe legen (zum Beispiel bei Baumaßnahmen festgestellte Verunreinigungen), unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Diese Pflicht trifft jeden, der im Bundes-Bodenschutzgesetz als „Pflichtiger“ benannt ist. Das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven steht Ihnen für die Meldung zur Verfügung.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 - Bodenschutz und Altlasten | Außenstelle Bremerhaven | N.N
Beschreibung
Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im stadtbremischen Überseehafengebiet und Fischereihafengebiet Bremerhaven.
Vorübergehend nur per E-mail erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Umweltschutzamt/Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde
Beschreibung
Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im Gebiet der Stadt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 590-3454
Weitere Informationen
Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 Bodenschutz und Altlasten | N.N.
Beschreibung
Zuständige Dienststelle Verdachtsfälle im stadtbremischen Gebiet.
Vorübergehend nur per E-mail erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Bestehen konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahelegen, so muss dies vom Meldepflichtigen gemeldet werden.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
- Grundstückseigentümer
- Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück
Bei Baumaßnahmen, Baugrundsondierungen, Ausschachtungen oder ähnlichen Eingriffen in den Untergrund obliegt die Mitteilungspflicht auch dem Bauherrn.
Wird bei Baumaßnahmen ein Unternehmen mit der Untersuchung des Baugrunds beauftragt, so ist der Bauleiter, Gutachter beziehungsweise der verantwortliche Unternehmer verpflichtet, den Auftraggeber über einen Verdacht auf schädliche Bodenveränderung oder Altlast zu informieren und ihn auf seine Mitteilungspflicht gegenüber der Bodenschutzbehörde hinzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.08.2024
Stichwörter
Kampfmittel