Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Sanierung von Altlasten anzeigen

    Planen Sie die Sanierung einer  Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.

    Beschreibung

    Sanierungsmaßnahmen

    • zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),
    • die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),
    • zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens
    • müssen nach § 3 Absatz 4 BremBodSchG unter gewissen Voraussetzungen der Behörde möglichst frühzeitig vor ihrer Durchführung schriftlich angezeigt werden. Hierfür steht Ihnen das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Umweltschutzamt/Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde

    Beschreibung

    Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im Gebiet der Stadt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Grashoffstraße 7

    27570 Bremerhaven

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: Haupteingang der Passage
    Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
    WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 Bodenschutz und Altlasten | Außenstelle Bremerhaven | N.N.

    Beschreibung

    Altlastensanierungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bussestraße 27-29

    27570 Bremerhaven

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 24 Bodenschutz und Altlasten

    Beschreibung

    Altlastensanierungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sanierungsmaßnahmen müssen gemeldet werden, wenn

    • sie nicht auf Anordnung der zuständigen Behörde erfolgen (siehe §§ 10 und 16 des Bundes-Bodenschutzgesetzes) oder
    • ihnen kein behördlicher Sanierungsplan zu Grunde liegt (siehe § 13 Absatz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes).

    Anzeigepflichtig sind gemäß §4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes insbesondere

    • Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
    • Grundstückseigentümer
    • Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück
    • Bauherr

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss schriftlich (formlos) vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgen. 

    Folgende Angaben müssen enthalten sein:

    • genaue Adresse des betroffenen Grundstücks,
    • der Sanierungsgrund,
    • das Ziel und die Maßnahmen der Sanierung.

    Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Kampfmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English