Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Bewilligung

    Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

    Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.

    Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für:

    1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

    2. Prozess- und Organisationsinnovationen

    3. Durchführbarkeitsstudien

    4. Innovationscluster

    5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

    Beschreibung

    Mit dem Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) werden einzelne und gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen für die Umwelt unterstützt. Durch die Förderung soll das hohe technische und wirtschaftliche Risiko bei derartigen Entwicklungsvorhaben gemindert und die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gestärkt werden.

    1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

    Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 € bei Pilot- bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.

    Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens abdecken.

    2. Prozess- und Organisationsinnovationen

    Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für ein Projekt abdecken.

    3. Durchführbarkeitsstudien

    Nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 50.000 €) von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

    4. Innovationscluster

    Investitionsbeihilfen und Betriebsbeihilfen (max. 200.000 € jährlich) werden in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.

    5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

    Beschreibung

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist für die Fragen rund um die Themen Klima, Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen, Gewässer- und Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Energiewende und Umweltinnovationen sowie Wissenschaft und Forschung zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Kritik oder Anregungen können Sie gerne unsere Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@umwelt.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind:

    ·         Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

    ·         Anbieter von Dienstleistungen, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben

    ·         insbesondere KMU

    ·         Forschungseinrichtungen des Landes Bremen, im Rahmen von Verbundprojekten

    Gefördert werden können:

    ·         Personalkosten 

    ·         Sachkosten (Kosten für F&E-Fremdleistungen, Materialkosten (im Einzelfall über 500 €), Kosten für Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte und Abschreibungen für Investitionen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor Antragstellung können Sie sich bei den Wirtschaftsfördergesellschaften des Landes Bremen beraten lassen. Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die

    Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
    Langenstr. 2-4
    28195 Bremen
    Tel. 0421 9600-415
    mail@bab-bremen.de

    Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die

    Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS)
    Am Alten Hafen 118
    27568 Bremerhaven
    Tel. 0471 94646-610
    mail@bis-bremerhaven.de

    Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind vor Beginn des Vorhabens auf den entsprechenden Formblättern mit den dort geforderten Angaben an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu richten. Die Wirtschaftsfördergesellschaften informieren über die erforderlichen Unterlagen und den Verfahrensablauf und stellen die entsprechenden Formblätter auf Nachfrage zur Verfügung. Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Klimaschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English