Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für:
1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
2. Prozess- und Organisationsinnovationen
3. Durchführbarkeitsstudien
4. Innovationscluster
5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Beschreibung
Mit dem Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) werden einzelne und gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen für die Umwelt unterstützt. Durch die Förderung soll das hohe technische und wirtschaftliche Risiko bei derartigen Entwicklungsvorhaben gemindert und die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gestärkt werden.
1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 € bei Pilot- bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens abdecken.
2. Prozess- und Organisationsinnovationen
Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für ein Projekt abdecken.
3. Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 50.000 €) von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
4. Innovationscluster
Investitionsbeihilfen und Betriebsbeihilfen (max. 200.000 € jährlich) werden in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.
5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Beschreibung
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Beschreibung
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist für die Fragen rund um die Themen Klima, Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen, Gewässer- und Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Energiewende und Umweltinnovationen sowie Wissenschaft und Forschung zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Kritik oder Anregungen können Sie gerne unsere Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@umwelt.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 2407
E-Mail: office@umwelt.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
· Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
· Anbieter von Dienstleistungen, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben
· insbesondere KMU
· Forschungseinrichtungen des Landes Bremen, im Rahmen von Verbundprojekten
Gefördert werden können:
· Personalkosten
· Sachkosten (Kosten für F&E-Fremdleistungen, Materialkosten (im Einzelfall über 500 €), Kosten für Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte und Abschreibungen für Investitionen)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor Antragstellung können Sie sich bei den Wirtschaftsfördergesellschaften des Landes Bremen beraten lassen. Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Langenstr. 2-4
28195 Bremen
Tel. 0421 9600-415
mail@bab-bremen.de
Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die
Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS)
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel. 0471 94646-610
mail@bis-bremerhaven.de
Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind vor Beginn des Vorhabens auf den entsprechenden Formblättern mit den dort geforderten Angaben an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu richten. Die Wirtschaftsfördergesellschaften informieren über die erforderlichen Unterlagen und den Verfahrensablauf und stellen die entsprechenden Formblätter auf Nachfrage zur Verfügung. Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Klimaschutz