Errichtung/ wesentliche Änderung von Anlagen im 20 m Streifen einer Hochwasserschutzanlage
Liegt Ihnen ein begründeter Anlass vor, das Areal einer Hochwasserschutzanlage in bis zu 20 Metern seiner landseitigen Grenze für die Errichtung oder die Änderung einer Anlage zu nutzen, können Sie hierfür unter gewissen Umständen eine Befreiung vom Verbot der Nutzung von Hochwasserschutzanlagen beantragen.
Beschreibung
§ 76 (1) des Bremischen Wasserschutzgesetzes besagt, dass Anlagen jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 Metern der landseitigen Grenze von Hochwasserschutzanlagen grundsätzlich nicht errichtet oder wesentlich geändert werden dürfen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Wasserbehörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr auf Antrag eine Befreiung erteilen. Der Erhaltungspflichtige wird angehört.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 34 - Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 3615485
E-Mail: silvia.ortmann@umwelt.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 32 - Wasserbehörde | Hr. Mohr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 3615478
E-Mail: axel.mohr@umwelt.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Benötigte Unterlagen zur Errichtung/ wesentlichen Änderung von Anlagen im 20 m Streifen einer Hochwasserschutzanlage
- Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Grundstücks
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Grundriss- und Schnittzeichnung
Formulare
Voraussetzungen
Die Wasserbehörde kann vom Verbot auf Antrag eine Befreiung erteilen, wenn
- das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führt,
- die Befreiung mit den Belangen des Hochwasserschutzes vereinbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der anhängende Antrag (siehe Formular) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Befreiung gemäß §§ 74, 76 Bremisches Wassergesetz ist bei der Wasserbehörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (siehe "Zuständige Stelle") einzureichen. In dreifacher Ausführung sind zusätzlich vorzulegen:
- Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Grundstücks
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Grundriss- und Schnittzeichnung
Hinweise (Besonderheiten)
Wird die Nutzung oder eine erforderliche Änderung der Hochwasserschutzanlage durch die Nutzung oder Benutzung in erheblicher Weise beeinträchtigt, kann die Befreiung widerrufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2024
Stichwörter
Deichanlagen