• Blumenthal (Landkreis Bremen, Stadt, Bremen)
Grundbuch

Grundbuch - Grundbuchauszug beantragen

Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder durch schriftlichen Antrag die Erteilung eines Grundbuchauszuges beantragen. 

Beschreibung

Ein bestimmter Personenkreis (Eigentümer, dinglich Berechtigter, Gläubiger oder deren Bevollmächtigte) kann beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) persönlich oder durch schriftlichen Antrag (per Post oder per E-Mail (Antrag zuvor bitte einscannen oder abfotografieren)) die Erteilung eines Grundbuchauszuges beantragen. Die E-Mailadresse finden Sie unter "Zuständige Stellen". Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Das Grundbuchamt prüft das berechtigte Interesse und erstellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Grundbuchauszug.

Ansprechpartner

Amtsgericht Bremerhaven

Beschreibung

Postanschrift: Postfach 21 01 40 27522 Bremerhaven Haltestelle aus Norden kommend: "Krüselstraße" 502, 505, 506, 508 Haltestelle aus Süden kommend: "Alte Kirche" Linien: 502, 505, 506, 508 und CL

Leitung: Stefanie Wulff, Präsidentin des Amtsgerichts

Presseinformationen: Susanne König, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Tel. 0471/596-13653

Adresse

Hausanschrift

Nordstraße 10

27580 Bremerhaven

Öffnungszeiten

Mo-Fr 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 16:00; Di,Do 08:00 - 12:00 Öffnungszeiten des Nachlassgerichts an den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Adresse

Hausanschrift

Landrat-Christians-Straße 67

28779 Bremen

Öffnungszeiten

Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Amtsgericht Bremen -Grundbuchamt

Adresse

Hausanschrift

Hans-Böckler-Straße 50

28217 Bremen

Öffnungszeiten

Mo-Fr 09:00 - 12:30 Einsicht der Grundakten in der Einsichtsstelle des Grundbuchamtes

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

ja

Version

Technisch geändert am 07.03.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des Antragstellers, ggfs. Vollmacht des Vertretenen
  • Grundbuchbezeichnung

    Vollständige Grundbuchbezeichnung (z.B. Vorstadt L 43 Blatt 1234)

  • Nachweis des berechtigten Interesses

    z.B. Vollmacht des Eigentümers, Kaufvertragsentwurf oder Vollstreckungstitel

Formulare

Voraussetzungen

Nur, wer ein berechtigtes Interesse hat, kann einen Grundbuchauszug beantragen. 

Dieses ist gegeben, wenn sachliche Gründe für die gewünschte Einsichtnahme vorgebracht werden können, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen. Daher dürfen zum Beispiel Gläubiger des Grundstückseigentümers, die die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz beabsichtigen, Einsicht in das Grundbuch nehmen. 

Ein reines Kaufinteresse ist nicht ausreichend. Nur, wer mit dem Grundstückseigentümer bereits in Verhandlungen steht, hat ein berechtigtes Interesse an einer Einsicht in das Grundbuch. Dies ist nachzuweisen – zum Beispiel durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers oder eines Kaufvertragsentwurfs.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt:

  • persönlich in der Rechtsantragstelle des Grundbuchamtes (Öffnungszeiten von 09:00 bis 12:30 Uhr). 

  • schriftlich per Post oder per E-Mail (Antrag zuvor bitte einscannen oder abfotografieren). Die E-Mailadresse finden Sie unter "Zuständige Stellen". 

  • Eine telefonische Beantragung ist grundsätzlich nicht möglich.

Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung Ihren Personalausweis mit beziehnungsweise fügen Sie eine Kopie des Personalausweises bei schriftlicher Antragstellung bei.

Der Antrag auf Erteilung des Grundbuchauszuges wird durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Der Auszug kann als unbeglaubigter Auszug oder als beglaubigter Auszug erstellt werden. 

Kann nur ein Teilauszug erteilt werden (zum Beispiel, weil kein berechtigtes Interesse an den eingetragenen Belastungen besteht), so muss dieser zwingend als amtlicher Auszug erstellt werden (§ 45 Grundbuchverfügung).

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird sofort nach Eingang bearbeitet und der Auszug mit der Post verschickt. Eine exakte Bearbeitungsdauer kann leider nicht angegeben werden.

Kosten

unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,-- EUR,: Gebühr 10.0 EUR

beglaubigter Grundbuchauszug: 20,-- EUR.: Gebühr 20.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es dient der Verfahrensbeschleunigung, wenn die vollständige Grundstücksbezeichnung (z.B. VL 43 Blatt 1234) angegeben wird.

Auskunft zum Eigentümer erhalten Sie nur, wenn Sie bei der Anfrage ein berechtigtes Interesse darlegen.

Die jeweiligen Berechtigten können sich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ist in Schriftform vorzulegen. 

Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Ein Grundbuchauszug wird für die Steuererklärung grundsätzlich nicht benötigt. Grundstückseigentümer:innen können die notwendigen Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße eigenständig über den auf der Internetseite zur Grundsteuerreform des Senators für Finanzen bereitgestellten Link „Flurstücksviewer“ ermitteln.

Sollte ein Grundbuchauszug dennoch beantragt werden, wird dieser mit 10,00 € in Rechnung gestellt.

Auch für darüber hinausgehende Fragen besuchen Sie bitte die Internetseite zur Grundsteuerreform des Senators für Finanzen. Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt. Den Link dazu finden Sie im Bereich „Weitere Informationen“ unter der Überschrift „Wo kann ich mehr erfahren?“.

Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bremen

Herausgeber

Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 25.06.2024

Version

Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Stichwörter

Teilungserklärung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English