Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen Anordnung

    Familie - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Gewaltschutz

    Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.

    Beschreibung

    Das Familiengericht ordnet auf Antrag per Beschluss an, sofern jemand bedroht wird, dass der „Bedroher“ sich dem „Bedrohten“ nicht mehr nähern darf, keinen Kontakt zu ihm aufnehmen darf, ihn nicht angreifen, belästigen, bedrohen u.A. darf.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Bremerhaven

    Beschreibung

    Postanschrift: Postfach 21 01 40 27522 Bremerhaven Haltestelle aus Norden kommend: "Krüselstraße" 502, 505, 506, 508 Haltestelle aus Süden kommend: "Alte Kirche" Linien: 502, 505, 506, 508 und CL

    Leitung: Stefanie Wulff, Präsidentin des Amtsgerichts

    Presseinformationen: Susanne König, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Tel. 0471/596-13653

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 10

    27580 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 16:00; Di,Do 08:00 - 12:00 Öffnungszeiten des Nachlassgerichts an den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen-Blumenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Christians-Straße 67

    28779 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen

    Beschreibung

    Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)

    Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostertorstraße 25-31

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Beantragung eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung Gewaltschutz
      1. Antrag, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Rechtsanwalt/Notar oder bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.
      2. Bei Antragstellung durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in ist nach Möglichkeit ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen (Geburtsurkunde des Kindes bei miteinander verheirateten Eltern, Sorgerechtsentscheidung/Bestallung des Vormundes/Betreuers).
      3. Der/Die Antragsteller/in muss einen Identitätsnachweis vorzulegen.
      4. Die Anschrift des/der Antragsgegner/in muss bekannt sein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Aktuelle Bedrohungslage

     

    Verfahrensablauf

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Gewaltschutzgesetz und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Rechtsanwalt/Notar oder bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.

    Kosten

    Bei Erlass der Anordnung Kostenschuldner = Antragsgegner, Bei Ablehnung des Antrags Kostenschuldner = Antragsteller

    Erlass/Ablehnung des Antrags ohne Wohnungszuweisung zzgl. Zustellungskosten: Gebühr 79.5 EUR

    Erlass/Ablehnung des Antrags mit Wohnungszuweisung zzgl. Zustellungskosten: Gebühr 162.0 EUR

    ca. Kosten der Zustellung: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern der Antragsteller nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

    Hierfür müssen der Bogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vollständig ausgefüllt und entsprechende Einkommensbelege und Belege zu den Ausgaben vorgelegt werden (siehe Formulare).

    Die Antragstellung erfolgt über einen Rechtsanwalt/Notar oder in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Öffnungszeiten: 09.00 bis 12.30 Uhr. In absoluten Eilfällen (bei akuter Bedrohungslage, bei erforderlicher Wohnungszuweisung (Antragsteller und Antragsgegner wohnen zusammen), bei akuter Kindesgefährdung) auch nach 12:30 bis 15:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über die  Wachtmeisterzentrale im Eingangsbereich (von dort erfolgt Weitervermittlung an den Eildienst)

    Bei Antragstellung durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in, ist nach Möglichkeit ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen (Geburtsurkunde des Kindes bei miteinander verheirateten Eltern, Sorgerechtsentscheidung/ Bestallung des Vormunds/Pflegers).

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English