Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerreform und welche Angaben für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlich sind, erhalten Sie unter
www.grundsteuer.bremen.de (http://www.grundsteuer.bremen.de/) (https://www.finanzen.bremen.de/steuern/grundsteuer-neu-92715).
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Grundsteuer.
Beschreibung
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstücks anfällt, muss die Grundsteuer jährlich bezahlt werden. Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer bzw. wirtschaftlicher Eigentümer des Steuergegenstandes war. Ist das Grundstück vom Finanzamt mehreren Personen zugerechnet worden, sind diese Gesamtschuldner. Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des Grundstücks, des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder der Stückländereien. Für die Grundsteuer ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert abgelöst.
Ein Grundsteuerbescheid wird nur erteilt, wenn
- die Grundsteuerpflicht neu begründet wurde
- der Steuerschuldner gewechselt hat
- der Jahresbetrag der Grundsteuer sich geändert hat
- sich neue Fälligkeitstermine ergeben haben
- die Deichverbandsbeitragspflicht neu begründet wurde oder weggefallen ist
- der Jahresbetrag des Deichverbandsbeitrags sich ändert.
Für die anderen Grundstücke erfolgt die jährliche Festsetzung im Wege der öffentlichen Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG). Sie finden die Amtliche Bekanntmachung unter: https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/.
Ansprechpartner
Finanzamt Bremerhaven
Beschreibung
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde
Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.
Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.
Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: +49 471 596 99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.
Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank
IBAN DE 86250000000025001531
BIC MARKDEF 1250
Weser- Elbe Sparkasse
IBAN DE 57292500000001100068
BIC BRLADE21BRS
Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: 0471 596-99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 361 90909
Fax: (0421) 361 94150
Internet
Weitere Informationen
Eine Rollstuhlrampe befindet sich im Eingangsbereich
erforderliche Unterlagen
Formulare
- Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate:- Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer".
Voraussetzungen
- Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück
- Das zuständige Finanzamt bestimmt sich danach, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt.
- Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen ist für die Feststellung des Einheitswertes bzw. des Grundsteuerwerts, des Grundsteuermessbetrages und die Festsetzung der Grundsteuer das Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremen zuständig.
- Für Grundstücke in Bremerhaven ist für die Feststellung des Einheitswertes bzw. des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrages das Finanzamt Bremerhaven - Bewertungsstelle Bremerhaven zuständig. Für die Festsetzung der Grundsteuer ist die Stadtkämmerei beim Magistrat der Stadt Bremerhaven -Steuerabteilung- zuständig.
- Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer bis einschließlich 2024 ist der zuletzt festgestellte Einheitswert. Für die Grundsteuer ab 2025 bildet der zuletzt festgestellte Grundsteuerwert die Grundlage. Beim Grundsteuerbescheid handelt es sich um einen Folgebescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert bzw. Grundsteuerwert des betreffenden Grundstücks ermitteln. Dieser Wert wird danach mit den im Grundsteuergesetz festgeschriebenen Steuermesszahlen multipliziert. Der sich daraus ergebende Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert, um die festzusetzende Grundsteuer zu ermitteln. Der Hebesatz wird durch die Gemeinde festgesetzt, er beträgt für Grundvermögen (Grundsteuer B) in Bremen 695 % (ab 2016, vorher 580% seit 2004) und für landwirtschaftliches Vermögen 250%.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bestimmte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit (z. B. Grundstücke, die sich im Besitz von Religionsgesellschaften befinden und auch für religiöse Zwecke verwendet werden).
Weitere Informationen
- Infoblatt "Grundsteuer"
- Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform
- Abgrenzung Grundstücksart
- Erklärungsparameter
- Grundsteuerreform – Information für Land- und Forstwirte
- Grundsteuerreform – Information für Religionsgemeinschaften
- Grundsteuerreform – Information für Grundstücks- und Hausverwaltungen
- Bescheide über Grundsteuer und Beiträge des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.10.2024
Stichwörter
Grundsteuerbescheid