Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven
Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher (die außerhalb der Landkreise Cuxhaven, Wesermarsch und Osterholz wohnen), die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Hinweis:
- Die angegebenen Unterlagen werden sowohl bei Neuerteilung als auch bei Verlängerung benötigt!
- Nutzen Sie das angegebene Formular, so sind die benötigten Unterlagen mit zu übersenden.
- Zum Öffnen der angebotenen Formulare benötigen Sie einen pdf-Reader. Nur so lassen sich in pdf-Formularen Formularfelder ausfüllen und die ausgefüllten Formulare auf Ihrem Rechner speichern.
Beschreibung
Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:
Elbinger Platz,
Bismarck- und Schillerstraße,
Konrad-Adenauer-Platz,
Südliche Innenstadt,
Am Alten Vorhafen,
An der Geeste,
An der Pauluskirche,
Folkert-Potrykus-Straße,
Lohmannstraße,
Nördliche Innenstadt
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung
Beschreibung
Für alle Parkangelegenheiten in Bremerhaven, bitte direkt zu Frau Schmidt unter 0471 590-3701 verbinden. Nicht an die Masternummer verbinden.
Aus organisatorischen Gründen ist die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Meldebescheinigung
- nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
- bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- vollständig aufgeklappt
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
- Bescheinigung der Krankenkasse
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
- bei Neuantrag und Verlängerung
Formulare
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Bismarck- und Schillerstraße
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Elbinger Platz
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Konrad-Adenauer Platz
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche nördliche Innenstadt
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Lohmannstraße
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche An der Pauluskirche
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche An der Geeste
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Folkert-Potrykus-Straße
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Am Alten Vorhafen
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche südliche Innenstadt
- Antrag Anwohnerparkausweis
- Antrag Anwohnerparkausweis Änderung
Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fzg. in Bremerhaven zugelassen ist.
Wohnt z. B. der Student (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Student in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.
Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen; siehe: "Welche Unterlagen benötige ich?")) gestellt werden:
- per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de) ),
- postalisch oder
- persönlich.
Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.
Bearbeitungsdauer
7 Tage
Kosten
Jahresgebühr nördl. Innenstadt: Gebühr 13.5 EUR
Kennzeichenänderung nördl. Innenstadt: Gebühr 5.0 EUR
Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung nördl. Innenstadt: Gebühr 5.0 EUR
Besucher nördl. Innenstadt: Gebühr 6.0 EUR
Jahresgebühr südl. Innenstadt: Gebühr 27.0 EUR
Kennzeichenänderung südl. Innenstadt: Gebühr 11.5 EUR
Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung südl. Innenstadt: Gebühr 5.0 EUR
Besucher südl. Innenstadt: Gebühr 12.0 EUR
Konrad-Adenauer-Platz, alle anderen Bereiche. Kennzeichenänderung oder Neuausstellung oder Besucher dieser Bereiche Gebühren wie südl. Innenstadt: Gebühr 27.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Parkerleichterungen gibt es auch für weitere Personengruppen bzw. bei vorliegen eines Grundes für eine Parkerleichterung, z. B.:
- für Handwerker
- wegen Notdienstarbeiten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Anwohnerparkausweis