Bewohnerparkausweis Erteilung

    Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven

    Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher (die außerhalb der Landkreise Cuxhaven, Wesermarsch und Osterholz wohnen), die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen. 

          Hinweis:

    • Die angegebenen Unterlagen werden sowohl bei Neuerteilung als auch bei Verlängerung benötigt!
    • Nutzen Sie das angegebene Formular, so sind die benötigten Unterlagen mit zu übersenden.
    • Zum Öffnen der angebotenen Formulare benötigen Sie einen pdf-Reader. Nur so lassen sich in pdf-Formularen Formularfelder ausfüllen und die ausgefüllten Formulare auf Ihrem Rechner speichern. 

    Beschreibung

    Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:

    Elbinger Platz,
    Bismarck- und Schillerstraße,
    Konrad-Adenauer-Platz,
    Südliche Innenstadt,
    Am Alten Vorhafen,
    An der Geeste,
    An der Pauluskirche,
    Folkert-Potrykus-Straße,
    Lohmannstraße,
    Nördliche Innenstadt

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

    Beschreibung

    Für alle Parkangelegenheiten in Bremerhaven, bitte direkt zu Frau Schmidt unter 0471 590-3701 verbinden. Nicht an die Masternummer verbinden.

    Aus organisatorischen Gründen ist die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00 Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Meldebescheinigung
      • nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
      • bei Neuantrag und Verlängerung
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
      • vollständig aufgeklappt
      • bei Neuantrag und Verlängerung
    • ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
      • Bescheinigung der Krankenkasse
      • bei Neuantrag und Verlängerung
    • ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
      • bei Neuantrag und Verlängerung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fzg. in Bremerhaven zugelassen ist. 
    Wohnt  z. B. der Student (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Student in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.

    Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen; siehe: "Welche Unterlagen benötige ich?")) gestellt werden:

    • per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de)

      ),
    • postalisch oder
    • persönlich.

    Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.

    Bearbeitungsdauer

    7 Tage

    Kosten

    Jahresgebühr nördl. Innenstadt: Gebühr 13.5 EUR

    Kennzeichenänderung nördl. Innenstadt: Gebühr 5.0 EUR

    Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung nördl. Innenstadt: Gebühr 5.0 EUR

    Besucher nördl. Innenstadt: Gebühr 6.0 EUR

    Jahresgebühr südl. Innenstadt: Gebühr 27.0 EUR

    Kennzeichenänderung südl. Innenstadt: Gebühr 11.5 EUR

    Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung südl. Innenstadt: Gebühr 5.0 EUR

    Besucher südl. Innenstadt: Gebühr 12.0 EUR

    Konrad-Adenauer-Platz, alle anderen Bereiche. Kennzeichenänderung oder Neuausstellung oder Besucher dieser Bereiche Gebühren wie südl. Innenstadt: Gebühr 27.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Parkerleichterungen gibt es auch für weitere Personengruppen bzw. bei vorliegen eines Grundes für eine Parkerleichterung, z. B.:

    • für Handwerker
    • wegen Notdienstarbeiten

    Weitere Informationen

    Bearbeitungsdauer 7 - 14 Tage bei Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerbüro Mitte sofort.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English