Kleiner Waffenschein / Bremerhaven
Der kleine Waffenschein wird benötigt zum Führen von erlaubnisfreien Waffen.
Beschreibung
Sie brauchen ihn, wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (SRS-Waffen) führen wollen. Die Waffen müssen übrigens ein Zulassungszeichen ("PTB" in einem Kreis) tragen.
(Für den Erwerb und den Besitz von SRS-Waffen ohne dieses Zulassungszeichen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte).
SRS-Waffen können Sie, wenn Sie volljährig sind, frei erwerben und besitzen. Sie brauchen aber den Kleinen Waffenschein, wenn Sie diese Waffen außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Wohnung, Geschäftsräume) mit sich führen. Den Kleinen Waffenschein müssen Sie dann ebenso wie einen Pass oder Personalausweis bei sich tragen. Er wird unbefristet erteilt. Bei fehlender persönlicher Eignung, z. B. Vorstrafen, wird der kleine Waffenschein nicht erteilt.
Wichtig: Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen mit den obigen Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums. Dies gilt auch für das Verschießen von Silvester-Raketen mit entsprechendem Aufsatz, da die Geschosse das Grundstück verlassen. Im Übrigen ist das Führen z. B. einer Schreckschusspistole nicht geeignet, um sich vor Überfällen zu schützen. Eine Bewaffnung erhöht eher die Gefahr einer Eskalation.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3750(Für Fragen zum Fundbüro ist Frau Path Ansprechpartnerin 0471/590-3758)
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Verwaltungsgebühr: Gebühr 106.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Brhv