Fischereischein beantragen / Bremerhaven
Wenn Sie in Bremerhaven angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie in Bremerhaven den Fischfang ausüben möchten (als Angler:in oder Berufsfischer:in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen:
- in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
- in der Kleinen Weser
- in der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
- in dem tideabhängigen Teil der Geeste (ausgenommen Naturschutz- und Fischschongebiete)
- in allen anderen Gewässern in Bremen/Bremerhaven und in anderen Bundesländern in Verbindung mit einem Fischereierlaubnisschein des Gewässereigentümers bzw. Gewässerpächters (gilt nicht für Fischereischeine, die über die Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG erworben wurden)
Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist:
- eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung
- oder wenn Sie als Berufsfischer:in ausgebildet sind.
Es gibt Ausnahmen, bei denen ein Fischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt wird. Ein Fischereischein kann ohne Fischereiprüfung erteilt werden an:
- Personen, die mindestens 5 Jahre als Küstenfischer tätig waren.
- Fischwirte und Personen, die hierzu ausgebildet werden.
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind.
- Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen eines Landes und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes, einer Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind.
Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Bremerhaven anerkannt.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Umzug nach Bremerhaven (Wechsel des Hauptwohnsitzes) nicht umgeschrieben werden. Auf Wunsch können sie aber umgeschrieben werden.
Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen eigenen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einer Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3750(Für Fragen zum Fundbüro ist Frau Path Ansprechpartnerin 0471/590-3758)
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.
- Fischereiprüfungzeugnis
oder Nachweis im Sinne des § 42 Abs. 3 BremFiG (vor dem 01.10.1991 ausgestellter Fischereischein mit einer Gültigkeit von mindestens drei zusammenhängenden Jahren)
- Fischereischein des anderen Bundeslandes
Nur nötig für die Umschreibung bei Zuzug Bremen.
- Gegebenenfalls Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent
Formulare
Voraussetzungen
- Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Bremerhaven oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Mindestalter 14 Jahre.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Keine Vorstrafen wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen die Vorschriften des Tierschutz- oder Fischereirechts.
- Fischereiprüfung oder Erfüllen der Tatbestandsmerkmale der Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG.
- Sie müssen sich an die Dienststelle an Ihrem Hauptwohnsitz wenden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Fischereischein - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- § 35 Fischereiprüfung und Erteilung des Fischereischeins - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- § 36 Fischen durch Jugendliche - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- § 37 Versagungsgründe und Einziehen - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- § 38 Örtliche Zuständigkeit - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- § 30 Fischereibehörden - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- § 31 Fischereiaufsicht - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürger- und Ordnungsamt im Bereich Ordnungsangelegenheiten oder im Bürgerbüro Mitte beantragen. Berufsfischer:innen wenden sich bitte an die Oberste Fischereibehörde in Bremen – den Senator für Wissenschaft und Häfen.
Persönliche Beantragung vor Ort:
- Sie stellen persönlich vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins. Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen.
- Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass).
- sowie ein aktuelles Passfoto (ab dem 14. Lebensjahr).
- sowie das Fischereischein-Prüfungszeugnis (oder Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent).
- Es findet eine Prüfung der Unterlagen statt.
- Nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr wird der Fischereischein sofort ausgehändigt.
Schriftliche Beantragung für Verlängerung des Berechtigungsscheins (Fischereihafen, Überseehäfen):
- Die Berechtigung ist immer bis zum 31.12. eines Jahres gültig und muss dann anschließend neu beantragt werden.
- Für die Verlängerung des Berechtigungsscheins können Sie eine E-Mail mit der Bitte um Verlängerung schicken.
- Die Verlängerungsbestätigung wird anschließend inkl. Rechnung und Kassenzeichen per Post versendet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Erstausstellung Fischereischein: Gebühr 64.0 EUR
Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung): Gebühr 20.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Fischereiprüfung kann im Lande Bremen beim Landesfischereiverband Bremen abgelegt werden:
- Grambker Heerstr. 141
28719 Bremen
Tel.: (0421) 6 44 99 94
Fax (0421) 6 94 02 24
Den Link zur Internetseite des Landesfischereiverbands Bremen finden Sie unter der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren?“.
- Grambker Heerstr. 141
- Die Fischereiprüfung kann in Bremerhaven auch beim ASV Bremerhaven-Unterweser e.V. abgelegt werden:
- ASV Bremerhaven-Unterweser e.V.
Gansebrook 17
27580 Bremerhaven
Telefon: +49 170 7795728
Telefax: +49 471 9218287
Den Link zur Internetseite des ASV Bremerhaven-Unterweser e.V. finden Sie unter der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren?“.
- ASV Bremerhaven-Unterweser e.V.
- Weitere Informationen zum Fischereischein (Bremerhaven) erhalten Sie unter der Telefonnummer (0471) 590-3805 /3730.
- An privaten Kleingewässern sowie in Teichwirtschaften und in Anlagen der Fischerzeugung ist ebenfalls kein Fischereischein erforderlich.
- Die Einhaltung der Fischereischeinpflicht wird von der Polizei,der Fischereiaufsicht sowie des Außendienstes (Abteilung 91/7) kontrolliert.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2024
Stichwörter
Angelschein