Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz
Beschreibung
Hinterbliebene von Deutschen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet = ehemalige DDR) oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in der ehemaligen DDR erlitten haben, an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) eine Hinterbliebenenrente.
Eine Hinterbliebenenbeihilfe kann gewährt werden, wenn der Verstorbene durch die Folgen der Schädigung gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist u.a., dass die rechtsstrafwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist.
Weiteres wäre direkt beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständig ist das Bundesland in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben. Für Bremen und Bremerhaven ist dies das Amt für Versorgung und Integration Bremen.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024