Pflegezulage für Kriegsopfer Zahlung

    Pflegezulage für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Beschädigte erhalten eine pauschale Pflegezulage, wenn sie wegen ihrer Kriegsbeschädigung hilflos sind. Diese Pflegezulage wird erhöht, wenn eine Pflegekraft eingestellt werden muss und die angemessenen Kosten höher sind als die Pauschale. Einen Teil der pauschalen Pflegezulage behält der Beschädigte.

    Bei einer vorübergehenden stationären Pflege wird die Pflegezulage für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.

    Bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten der Pflege, der Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung übernommen. Die Leistung wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet, allerdings bleibt ein Teil frei.

    Die Pflegezulage ist nicht das gleiche wie die Pflegestufen der Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

    • beschädigte Soldaten
    • Witwen und Waisen der Gefallenen
    • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

    Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

    Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

    Verfahrensablauf

    Die Pflegezulage muss  beim Amt für Versorgung und Integration Bremen beantragt werden.

    Wenn die Pflegekasse schon zahlt, stellt manchmal auch die Pflegekasse einen Antrag.

    Die Bearbeitung kann ein paar Monate dauern, weil Unterlagen von Ärzten und Pflegern benötigt werden.

    Kosten

    Es entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English