Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte
Beschreibung
Zur Akteneinsicht ist jeder Antragsteller, ggf. sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigte Person berechtigt.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sofern eine bevollmächtigte Person eine Einsichtnahme in die Schwerbehindertenakte wünscht, ist dem Amt für Versorgung und Integration Bremen eine Vollmacht vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die Akteneinsicht findet grundsätzlich im Dienstgebäude des Amtes für Versorgung und Integration Bremen oder in der Außenstelle in Bremerhaven statt.
In Ausnahmefällen kann die Akte auch an andere Behörden etc. versandt werden.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir, sofern kein laufendes Antragsverfahren anhängig ist, bei Anliegen, die Ihre Schwerbehindertenangelegenheit (z. B. Einsichtnahme in Ihre Schwerbehindertenakte) betreffen, um vorherige Terminabsprache. Andernfalls ist eine nochmalige Vorsprache nicht ausgeschlossen, da die Akten aus organisatorischen Gründen in einem Zentralarchiv ausgelagert sind.
Kosten
Für gewünschte Fotokopien ist eine Gebühr von Euro 0,75 pro Kopie zu zahlen. Wegen Geringfügigkeit werden Beträge bis Euro 5,00 nicht in Rechnung gestellt, d.h. bis zu 6 Kopien (6 x Euro 0,75 = Euro 4,50) sind kostenlos. Sobald dieser Betrag überschritten wird, sind alle Kopien zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollte der Antragsteller Kopien aus der Akte wünschen ist eine Gebühr pro Kopie zu zahlen (siehe auch "Gebühren/Kosten"). Hierzu wird eine Rechnung erstellt und der entsprechende Betrag ist zu überweisen. Nach Eingang des Betrages werden die Kopien gefertigt und an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten/gesetztl. Vertreter übersandt.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Schwerbehindert