Pflegezulage für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Beschädigte erhalten bei Hilflosigkeit eine pauschale Pflegezulage.
Beschreibung
Die pauschale Pflegezulage wird erhöht, wenn eine Pflegekraft eingestellt werden muss und die angemessenen Kosten höher sind als die Pauschale. Einen Teil der Pauschale behält der Beschädigte.
Bei einer vorübergehenden stationären Pflege wird die Pflegezulage für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.
Bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten der Pflege, der Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung übernommen.
Die Leistung wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet, allerdings bleibt ein Teil frei.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Die Pflegezulage muss beim Amt für Versorgung und Integration Bremen beantragt werden.
Wenn die Pflegekasse schon zahlt, stellt manchmal auch die Pflegekasse einen Antrag.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Pflegezulage ist nicht das gleiche wie die Pflegestufen der Pflegekassen. Die Pflegezulage gibt es in sechs Stufen und wird in der Regel an den Beschädigten gezahlt. Wenn der Pflegebedürftige dauerhaft im Heim ist, wird die Pflegezulage direkt an das Heim gezahlt.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.08.2024