Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

    Heilbehandlung für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Kriegsopfer (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) erhalten die notwendigen Kosten der Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen erstattet.

    Beschreibung

    Teilweise erfolgt die Gewährung durch die Krankenkasse, bestimmte Leistungen werden direkt vom Amt für Versorgung und Integration Bremen übernommen. In der Regel erfolgt die Gewährung zuzahlungsfrei.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

    • beschädigte Soldaten
    • Witwen und Waisen der Gefallenen
    • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

    Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

    Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

    Verfahrensablauf

    Mitglieder von Krankenkassen erhalten einen sogenannten "Bundesbehandlungsschein", der bei der Krankenkasse vor der Behandlung beantragt werden muss.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Tag Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Die Heilbehandlung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Behandlung muss der "Bundesbehandlungsschein" von der Krankenkasse bzw. vom Amt für Versorgung und Integration Bremen ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English