Härteausgleich für Opfer von Gewalttaten
Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) regelt die Versorgung für Opfer von Gewalttaten.
Beschreibung
Beschädigte und Hinterbliebenen können im Rahmen des Härteausgleichs eine einmalige Leistung gewährt werden.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausländer haben einen Anspruch auf Versorgung, wenn sie Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU sind oder soweit Rechtsvorschriften der EU, die eine Gleichbehandlung mit Deutschen erforderlich machen, auf sie anwendbar sind oder wenn im Heimatland ein dem OEG vergleichbares Gesetz besteht.
- Versorgung erhalten auch ausländische Geschädigte, die sich regelmäßig für einen vorübergehenden Aufenthalt von längstens sechs Monaten im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie mit einem Deutschen oder einem Ausländer, der zum vorgenannten Personenkreis gehört, bis zum dritten Grade verwandt sind. Hierzu zählen auch Hinterbliebene
- unter bestimmten Voraussetzungen sind darüberhinaus gehende Leistungen nach dem OEG für die Ausländer möglich, die nicht unter diese Kriterien fallen
Zuständig ist das Bundesland, in dessen Bereich sich die Gewalttat ereignet hat.
Hilfestellungen und Betreuung erhalten Opfer von Kriminalität und Gewalt beim
WEISSER RING e. V.
Sögestr. 47, 28195 Bremen, Tel. 0421 323211
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024