Härteausgleich für Opfer von Gewalttaten Bewilligung

    Härteausgleich für Opfer von Gewalttaten

    Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) regelt die Versorgung für Opfer von Gewalttaten.

    Beschreibung

    Beschädigte und Hinterbliebenen können im Rahmen des Härteausgleichs eine einmalige Leistung gewährt werden.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

    Fristen

    Ein entsprechender Antrag sollte innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Gewalttat gestellt werden.

    Kosten

    Kosten entstehen keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausländer haben einen Anspruch auf Versorgung, wenn sie Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU sind oder soweit Rechtsvorschriften der EU, die eine Gleichbehandlung mit Deutschen erforderlich machen, auf sie anwendbar sind oder wenn im Heimatland ein dem OEG vergleichbares Gesetz besteht.
    • Versorgung erhalten auch ausländische Geschädigte, die sich regelmäßig für einen vorübergehenden Aufenthalt von längstens sechs Monaten im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie mit einem Deutschen oder einem Ausländer, der zum vorgenannten Personenkreis gehört, bis zum dritten Grade verwandt sind. Hierzu zählen auch Hinterbliebene
    • unter bestimmten Voraussetzungen sind darüberhinaus gehende Leistungen nach dem OEG für die Ausländer möglich, die nicht unter diese Kriterien fallen

    Zuständig ist das Bundesland, in dessen Bereich sich die Gewalttat ereignet hat.

    Hilfestellungen und Betreuung erhalten Opfer von Kriminalität und Gewalt beim
    WEISSER RING e. V.
    Sögestr. 47, 28195 Bremen, Tel. 0421 323211

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English