Hilfen zur Gesundheit
Wenn Sie unzureichend oder gar nicht krankenversichert und Ihnen die Kosten für eine eigenständige Gesundheitssorge nicht zumutbar sind, können Sie die "Hilfen zur Gesundheit" in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Die Hilfen zur Gesundheit umfassen verschiedene Einzelleistungen, darunter beispielsweise
- vorbeugende Gesundheitshilfe,
- Hilfe bei Krankheit,
- Hilfe zur Familienplanung,
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
- Hilfe bei Sterilisation.
Die genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Fax: +49 421 361 8304
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz
Beschreibung
Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: Fachdienst Soziales: +49 421 361 3035 oder +49 421 361 3976 | Fachdienst Junge Menschen: +49 421 361 3035 und +49 421 361 3976 | Jugendhilfe im Strafverfahren: +49 421 361 17353, Fachberatung Jugendhilfe: +49 421 361 88910
Fax: Fachdienst Soziales +49 421 361 15193 | Fachdienst Junge Menschen: +49 421 361 19764 | Jugendhilfe im Strafverfahren: +49 421 361 10550 | Fachberatung Jugendhilfe: +49 421 496 88910
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste
Beschreibung
In den sechs Sozialzentren, im Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien sowie im neu gegründeten Fachdienst Teilhabe können Sie viele, für das Leben nötige Dienstleistungen beantragen, von Teilhabeleistungen über Elterngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Zugleich erhalten Sie in allen Lebenslagen, in denen Unterstützung gefragt und geboten ist, Beratung und Hilfen. Aber auch nach Bremen geflüchtete Menschen können bei uns Hilfen und Unterstützung beantragen.
Als Jugendamt nimmt das Amt für Soziale Dienste auch hoheitliche Aufgaben, wie den Schutz von Kindern und die Mitwirkung in jugendgerichtlichen Verfahren, wahr und fördert die persönliche Entwicklung junger Menschen.
Als Sozialamt unterstützt das Amt für Soziale Dienste Bürger:innen, die nicht voll erwerbstätig sein können. Unsere Fachkräfte beraten Erwachsene in besonderen sozialen Schwierigkeiten und ältere Menschen. Der Fachdienst Teilhabe unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, die hilfebedürftig sind.
Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien unterstützt geflüchtete Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Berechtigte in der Zentralen Aufnahmestelle, Notunterkünften, Übergangswohnheimen und anderen Einrichtungen, sowie Kinder und Jugendliche, die allein ohne Sorgeberechtigte nach Bremen geflüchtet sind.
Alle Mitarbeiter:innen des Amtes, der Sozialzentren und Fachdienste engagieren sich täglich, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, Sie zu unterstützen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
hat barrierefreien Zugang
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
- Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise (Besonderheiten)
Die erforderlichen Unterlagen werden im Einzelfall individuell besprochen und vorgelegt. Es können beispielsweise
- ein Versicherungsverlauf des Rententrägers sowie der Krankenkasse,
- ein Nachweis des Umfanges einer privaten Krankenversicherung,
- gültige Personaldokumente,
- eine Meldebestätigung,
- Einkommensnachweise,
- ein Mietvertrag,
- Mietänderungsschreiben,
- Vermögensnachweise (zum Beispiel Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung u. ä.),
- Informationen über Sparkonten,
- Grundstücke,
- Immobilien,
- Wertgegenstände,
- Kraftfahrzeuge und
- Kontoauszüge
gefordert werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2024
Stichwörter
Krankheit