Frühförderung

    Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf

    Kinder, die entwicklungsverzögert oder behindert sind, sowie Kinder, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einer Behinderung kommt, werden durch Frühförderung unterstützt.

    Beschreibung

    In den sechs anerkannten Frühförderstellen der Stadtgemeinde Bremen werden Eltern beraten, bei deren Kind eine (drohende) Behinderung festgestellt wurde. Auch Eltern, die beobachten, dass ihr Kind sich wesentlich langsamer entwickelt, als gleichaltrige Kinder, sollten sich an die Frühförderstellen wenden. 

    Je nach Förderbedarf des Kindes erhält dieses ausgehend von einer eingehenden Untersuchung eine heilpädagogische Leistung der Frühförderung oder eine sogenannte Komplexleistung, die medizinisch-therapeutische Leistungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, psychologische Unterstützung) mit der heilpädagogischen Förderung verbindet.

    Je nach dem Förder- und Behandlungsplan, der für jedes Kind erstellt wird, findet die Förderung in der Frühförderstelle, zuhause, oder in der Kita statt. Es ist auch möglich, dass die medizinisch-therapeutische Leistung unabhängig von der heilpädagogischen Förderung erbracht wird.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz

    Beschreibung

    Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfalzburger Straße 69 A

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste

    Beschreibung

    In den sechs Sozialzentren, im Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien sowie im neu gegründeten Fachdienst Teilhabe können Sie viele, für das Leben nötige Dienstleistungen beantragen, von Teilhabeleistungen über Elterngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Zugleich erhalten Sie in allen Lebenslagen, in denen Unterstützung gefragt und geboten ist, Beratung und Hilfen. Aber auch nach Bremen geflüchtete Menschen können bei uns Hilfen und Unterstützung beantragen.

    Als Jugendamt nimmt das Amt für Soziale Dienste auch hoheitliche Aufgaben, wie den Schutz von Kindern und die Mitwirkung in jugendgerichtlichen Verfahren, wahr und fördert die persönliche Entwicklung junger Menschen.

    Als Sozialamt unterstützt das Amt für Soziale Dienste Bürger:innen, die nicht voll erwerbstätig sein können. Unsere Fachkräfte beraten Erwachsene in besonderen sozialen Schwierigkeiten und ältere Menschen. Der Fachdienst Teilhabe unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, die hilfebedürftig sind.

    Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien unterstützt geflüchtete Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Berechtigte in der Zentralen Aufnahmestelle, Notunterkünften, Übergangswohnheimen und anderen Einrichtungen, sowie Kinder und Jugendliche, die allein ohne Sorgeberechtigte nach Bremen geflüchtet sind.

    Alle Mitarbeiter:innen des Amtes, der Sozialzentren und Fachdienste engagieren sich täglich, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, Sie zu unterstützen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    hat barrierefreien Zugang

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Um eine Frühförderung zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag stellen und das Kind durch die Früherkennungsstelle (Komplexleistung) oder durch das Gesundheitsamt (heilpädagogische Förderung) untersuchen lassen. Die Förderung wird von der Geburt an bis zur Aufnahme in die Schule durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In der Regel stellt der Kinderarzt / die Kinderärztin fest, dass für das Kind eine medizinisch-therapeutische und / oder eine heilpädagogische Förderung erforderlich ist.

    Für die heilpädagogische Leistung erhalten die Eltern ein Antragsformular, das sie ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerungsstelle Frühförderung senden. Vom Gesundheitsamt werden sie dann zu einer Untersuchung des Kindes eingeladen. Wenn das Gesundheitsamt die heilpädagogische Förderung befürwortet, erstellt es einen Förder- und Behandlungsplan und leitet diesen an die Steuerungsstelle Frühförderung weiter, die die Leistung bewilligt. Mit diesen Unterlagen wenden sich die Eltern an eine Frühförderstelle.

    Benötigt das Kind auch medizinisch-therapeutische Unterstützung, und soll diese unabhängig von der heilpädagogischen Förderung erbracht werden, verordnet der Kinderarzt / die Kinderärztin die Behandlung.

    Sollen medizinisch-therapeutische Leistungen in Verbindung mit heilpädagogischen als Komplexleistung erbracht werden, überweist der Kinderarzt / die Kinderärztin das Kind zur weiteren Untersuchung an die Früherkennungsstelle. Befürwortet diese eine Komplexleistung, erstellt sie einen Förder- und Behandlungsplan. Mit diesem beantragen die Eltern bei der Steuerungsstelle Frühförderung eine Komplexleistung. Ist der Antrag bewilligt, wenden sich Eltern an eine Frühförderstelle. Die Steuerungsstelle Frühförderung übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Kostenabklärung mit der Krankenkasse.

    Fristen

    Anträge auf Frühförderleistungen können jederzeit gestellt werden.

    Kosten

    Sowohl die medizinischen als auch die heilpädagogischen Leistungen der Frühförderung sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Frühförderstellen bieten einmal wöchentlich eine offene Beratung an. Es werden Termine für eine Vorstellung des Kindes vergeben.

    Eine Liste der Frühförderstellen wird auf den Webseiten der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen geführt.

    Interdisziplinäre Frühförderung" und "Persönliche Hilfe" sind verschiedene Leistungen. Eine "Persönliche Hilfe" ist eine Leistung, die sicherstellen soll, dass Ihr Kind ohne Einschränkungen am Kindergartenalltag teilnehmen kann. Es ist keine Leistung im Rahmen der "Interdisziplinären Frühförderung".

    Eine "Persönliche Hilfe" für Ihr Kind müssen Sie gesondert bei der Steuerungsstelle Frühförderung beantragen. Die Leistung kann eigenständig oder auch ergänzend zu anderen Leistungen gewährt werden. Näheres dazu erfahren Sie bei der Steuerungsstelle Frühförderung, bei der Früherkennungsstelle oder beim Gesundheitsamt. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Interdisziplinäre Frühförderstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English