Hilfe zur ambulanten Pflege
Brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ambulante Pflege, weil Sie sich allein zu Hause nicht mehr versorgen können? Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Selbstständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt?
Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (u.a. Begleitung, Beaufsichtigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung (u.a. Reinigung der Wohnung, Einkauf) von ihrer Pflegekasse nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12.Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht.
Rund um das Thema Pflege beraten die Pflegestützpunkte im Land Bremen verbraucherorientiert, unabhängig und kostenlos (Kontaktdaten s. unter "Zuständige Stellen").
Beschreibung
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf personelle Unterstützung dauerhaft angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit wird nach Pflegegraden festgelegt. Es gibt die Pflegegrade 1-5.
Die Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (u.a. Begleitung, Beaufsichtigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung (u.a. Reinigung der Wohnung, Einkauf).
Für den Pflegegrad 1 gibt es nur eingeschränkte Leistungen im SGBXI und im SGB XII. Ab dem Pflegegrad 2 besteht ein Leistungsanspruch für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder eines Pflegegeldes und weiterer Leistungen.
Eine Leistungsmöglichkeit im SGB XII besteht darin, ab dem Pflegegrad 2 eine unzureichende Leistung der sozialen Pflegeversicherung "aufzustocken".
Beispiel: Es besteht Pflegebedürftigkeit ab einem von der Pflegekasse festgestellten Pflegegrad 2, die notwendige Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ist durch die Leistungen der sozialen Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend finanziert.
Eine weitere Leistungsberechtigung nach dem SGB XII besteht für Personen, die
- nicht pflegeversichert sind,
- nicht dauerhaft pflegebedürftig sind (die voraussichtlich für weniger als sechs Monate der Pflege bedürfen)
- und daher keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI haben.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Fax: +49 421 361 8304
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Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd
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Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.
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Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
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Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
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Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord
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Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
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Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Sozialdienst Erwachsene - wirtschaftliche Hilfen
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Telefon: +49 421 361 8395
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Pflegestützpunkt Berliner Freiheit
Beschreibung
Pflegestützpunkte
neutrale Orientierung - kostenlose Beratung - umfassende Hilfe
Seit April 2009 sind wir im Land Bremen regional für Sie in den Pflegestützpunkten erreichbar.
Neutral und für Sie kostenlos, helfen unsere speziell geschulten Fachkräfte Ihnen, sich zu orientieren und die richtige Auswahl der Hilfen zu treffen, die zum individuellen Bedarf und zur Lebenssituation passen. Mittelpunkt unserer Arbeit ist, dass Sie - bei der Organisation, der Betreuung, der Versorgung und der Pflege selbst - die Hilfen bekommen, die Pflegesituation schnell und unbelastend gestalten zu können.
Mit unserem Gesamtkonzept, das alle Aspekte der Pflege berücksichtigt, sind unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater auf Ihre spezifischen Anliegen als Pflegebedürftige oder als Angehörige eingerichtet. Wir bieten Ihnen damit eine intensive und erfahrene Unterstützung, die im Fall der Pflege notwendig ist.
Unser Ziel ist es, Ihre 1. Adresse rund um das Thema Pflege zu sein und erforderliche Abstimmungen zwischen den Sozialleistungsträgern und Ihnen zu koordinieren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 13:00; Mo,Di,Do 13:30 - 16:00
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Pflegestützpunkt Bremen-Nord
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Pflegestützpunkte
neutrale Orientierung - kostenlose Beratung - umfassende Hilfe
Seit April 2009 sind wir im Land Bremen regional für Sie in den Pflegestützpunkten erreichbar.
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Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe
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Stadtticket
Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminabsprache
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Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
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Fax: +49 421 361 69936
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Pflegestützpunkt Huchting Bürger- und Sozialzentrum Huchting e.V.
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Pflegestützpunkte
neutrale Orientierung - kostenlose Beratung - umfassende Hilfe
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Telefon: +49 421 69624212
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Pflegestützpunkt Huckelriede Quartierszentrum
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Mit unserem Gesamtkonzept, das alle Aspekte der Pflege berücksichtigt, sind unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater auf Ihre spezifischen Anliegen als Pflegebedürftige oder als Angehörige eingerichtet. Wir bieten Ihnen damit eine intensive und erfahrene Unterstützung, die im Fall der Pflege notwendig ist.
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Di,Do 09:00 - 13:00 Telefonische Erreichbarkeit: Mo: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi: 09:00 - 13:00 Uhr Do: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
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Telefon: +49 421 69624212
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Pflegestützpunkt Gesundheitszentrum LIGA e.V.
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Di 09:00 - 13:00 Telefonische Erreichbarkeit: Mo: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi: 09:00 - 13:00 Uhr Do: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr; Do 13:30 - 16:00
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen
Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)
- Meldebestätigung
Voraussetzungen
Die Leistungen nach dem SGB XII sind von der Höhe des Einkommens und des Vermögens abhängig.
Aussagen zum Einsatz des Einkommens und Vermögens sind individuell ausgestaltet und bedürfen daher einer Beratung.
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sind nachrangig gegenüber den gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI). Deshalb sind die Leistungen nach dem SGB XI als vorrangiger Leistungsanspruch vor der Beantragung von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Anspruch zu nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ist ein Bedarf an Hilfe zur Pflege anzunehmen, bzw. ist der Bedarf an Pflege nicht durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) ausreichend finanziert, kann im zuständigen Sozialzentrum oder Fachdienst Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Der Sozialdienst Erwachsene vereinbart dann in der Regel einen Beratungstermin in der Häuslichkeit des zu Pflegenden, damit die Umstände vor Ort in die Planung mit einfliessen können.
Die Pflegefachkräfte des Gesundheitsamtes stellen den pflegerischen Bedarf fest, der Fachdienst Soziales (Sozialdienst Erwachsene) berät den zu Pflegenden über die Möglichkeiten der Unterstützung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2024
Stichwörter
Krankheit