Blindenhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen
Wenn Sie blind sind und ein geringes Einkommen haben, können Sie Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
In Bremen können blinde Menschen zusätzlich zum Landespflegegeld wegen Blindheit die so genannte Blindenhilfe nach dem SGBXII beantragen, sofern ihnen nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht. Sie können die Blindenhilfe ebenso wie das Landespflegegeld beim zuständigen Sozialzentrum oder Fachdienst ihres Wohnortes beantragen.
Die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII bei geringem Einkommen und Vermögen beträgt derzeit für
- volljährige blinde Menschen: 880,28 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 440,90 Euro
Wenn Sie Landespflegegeld wegen Blindheit erhalten, wird das Landespflegegeld auf die Blindenhilfe angerechnet. Dann erhalten Sie weniger Blindenhilfe.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Fax: +49 421 361 8304
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe
Beschreibung
Stadtticket
Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminabsprache
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 80638(Mo - Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr von 08:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 69936
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Die Blindenhilfe unterstützt folgende Personengruppen, sofern ihnen nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht:
- blinde Menschen
- Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt
- Menschen mit gleicher schwerer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen können die Blindenhilfe beim zuständigen Sozialzentrum oder Fachdienst ihres Wohnortes beantragen. Vorzulegen sind der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "bl", der Bescheid des Integrationsamtes oder das Gutachten zur freigestellten Blindheit.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über die Beeinträchtigung der Sehfähigkeit, Nachweis über Einkommen und Vermögen u.ä.
Leistungen der Pflegeversicherung werden auf die Blindenhilfe angerechnet.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.06.2024
Stichwörter
Hilfe in anderen Lebenslagen