Kraftfahrzeug umschreiben / Bremerhaven

    Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen war, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn ein zugelassenes Fahrzeug erworben wurde, muss unverzüglich eine Umschreibung auf den Namen des neuen Halter bei der Kfz-Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des neuen Halters beantragt werden. Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Zulassung auf Firmen

      zusätzlich:
      - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
      - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

      Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten, so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
      Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender.

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

      z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • auswärtige Kennzeichenschilder

      bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      Vom Vollmachtgeber ausgefülltes und unterschriebenes Sepa-Lastschriftmandat.

    Formulare

    Voraussetzungen

    1. Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
      Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Eine Klärung der Zahlungsrückstände ist nur beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5 möglich.
    2. Keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
      Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei bestehenden Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Die Höhe der Steuerrückstände erfahren Sie beim Zollamt Bremerhaven, Telefon 0471 9842-0.
    3. Schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
    • Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann Reservierung, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
    • Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den neuen Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt. Möglicherweise wird auch die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) notwendig.
    • Bei einem Halterwechsel können die bisherigen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit.
    • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können telefonisch Termine unter folgenden Rufnummern vereinbarten werden:

    • für Bremerhaven: (0471) 590-3470 oder 3480 oder über Online über: https://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/online-terminbuchung.55483.html

    Hinweis:
    Der Händlerschalter befindet sich beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5.
    Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten, sondern bei den Schilderherstellern zu entrichten.

    Kosten

    Anlassbezogene Erhöhungen, z. B. bei Wunschkennzeichen oder der Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere sind möglich.

    Halterwechsel bei einem Fahrzeug im Zulassungsbezirk Bremerhaven: Gebühr 26.8 EUR

    Halterwechsel bei einem Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk: Gebühr 29.7 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist eine schriftliche Einzugsermächtigung für die Zollverwaltung zum Einzug der Kfz-Steuer.
    • Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung:
      Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen unter 0421 3897-0.
    • Für die Umschreibung eines Fahrzeugs aus dem Ausland bitte die nur für das Bürgerbüro Nord zugeordnete DLB: ausländisches Kennzeichen verwenden. Das Bürgerbüro Mitte meldet keine Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren um.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Auto umschreiben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English