Kraftfahrzeug umschreiben / Bremerhaven
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen war, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.
Beschreibung
Wenn ein zugelassenes Fahrzeug erworben wurde, muss unverzüglich eine Umschreibung auf den Namen des neuen Halter bei der Kfz-Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des neuen Halters beantragt werden. Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten, so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- auswärtige Kennzeichenschilder
bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
Vom Vollmachtgeber ausgefülltes und unterschriebenes Sepa-Lastschriftmandat.
Formulare
Voraussetzungen
- Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Eine Klärung der Zahlungsrückstände ist nur beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5 möglich. - Keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei bestehenden Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Die Höhe der Steuerrückstände erfahren Sie beim Zollamt Bremerhaven, Telefon 0471 9842-0. - Schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- § 6a Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz (StVG) iVm § 1 Gesetz zur Beitreibung von Gebühren- und Auslagenrückständen bei der Zulassung von Fahrzeugen im Land Bremen (Beitreibungserleichterungsgesetz Kfz-Zulassung – BEG HB)
Verfahrensablauf
- Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
- Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann Reservierung, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
- Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den neuen Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt. Möglicherweise wird auch die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) notwendig.
- Bei einem Halterwechsel können die bisherigen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können telefonisch Termine unter folgenden Rufnummern vereinbarten werden:
- für Bremerhaven: (0471) 590-3470 oder 3480 oder über Online über: https://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/online-terminbuchung.55483.html
Hinweis:
Der Händlerschalter befindet sich beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5.
Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten, sondern bei den Schilderherstellern zu entrichten.
Kosten
Halterwechsel bei einem Fahrzeug im Zulassungsbezirk Bremerhaven: Gebühr 26.8 EUR
Halterwechsel bei einem Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk: Gebühr 29.7 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist eine schriftliche Einzugsermächtigung für die Zollverwaltung zum Einzug der Kfz-Steuer.
- Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung:
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen unter 0421 3897-0. - Für die Umschreibung eines Fahrzeugs aus dem Ausland bitte die nur für das Bürgerbüro Nord zugeordnete DLB: ausländisches Kennzeichen verwenden. Das Bürgerbüro Mitte meldet keine Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren um.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Auto umschreiben