Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Klärung

    Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die betroffene Person zu finden.

    Beschreibung

    Wenn ein Kind in seinem aktuellen Zuhause in Gefahr ist oder es in Verwahrlosung lebt, kann das Kind in die Obhut des Jugendamts genommen werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Kind zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz

    Beschreibung

    Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfalzburger Straße 69 A

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: Fachdienst Soziales: +49 421 361 3035 oder +49 421 361 3976 | Fachdienst Junge Menschen: +49 421 361 3035 und +49 421 361 3976 | Jugendhilfe im Strafverfahren: +49 421 361 17353, Fachberatung Jugendhilfe: +49 421 361 88910

    Fax: Fachdienst Soziales +49 421 361 15193 | Fachdienst Junge Menschen: +49 421 361 19764 | Jugendhilfe im Strafverfahren: +49 421 361 10550 | Fachberatung Jugendhilfe: +49 421 496 88910

    E-Mail: Sozialzentrum-Hemelingen@afsd.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste

    Beschreibung

    In den sechs Sozialzentren, im Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien sowie im neu gegründeten Fachdienst Teilhabe können Sie viele, für das Leben nötige Dienstleistungen beantragen, von Teilhabeleistungen über Elterngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Zugleich erhalten Sie in allen Lebenslagen, in denen Unterstützung gefragt und geboten ist, Beratung und Hilfen. Aber auch nach Bremen geflüchtete Menschen können bei uns Hilfen und Unterstützung beantragen.

    Als Jugendamt nimmt das Amt für Soziale Dienste auch hoheitliche Aufgaben, wie den Schutz von Kindern und die Mitwirkung in jugendgerichtlichen Verfahren, wahr und fördert die persönliche Entwicklung junger Menschen.

    Als Sozialamt unterstützt das Amt für Soziale Dienste Bürger:innen, die nicht voll erwerbstätig sein können. Unsere Fachkräfte beraten Erwachsene in besonderen sozialen Schwierigkeiten und ältere Menschen. Der Fachdienst Teilhabe unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, die hilfebedürftig sind.

    Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien unterstützt geflüchtete Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Berechtigte in der Zentralen Aufnahmestelle, Notunterkünften, Übergangswohnheimen und anderen Einrichtungen, sowie Kinder und Jugendliche, die allein ohne Sorgeberechtigte nach Bremen geflüchtet sind.

    Alle Mitarbeiter:innen des Amtes, der Sozialzentren und Fachdienste engagieren sich täglich, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, Sie zu unterstützen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    hat barrierefreien Zugang

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Wenn das Wohl des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen nach Ermessen des Jugendamtes oder nach eigenem Ermessen gefährdet ist, sind die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Kinder und Jugendliche in einer akuten Krise oder in Gefahr können selbst darum bitten, in Obhut genommen zu werden. Dafür müssen sie sich an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt im Sozialzentrum wenden. Das Jugendamt ist verpflichtet, der Bitte nachzukommen.

    Haben Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes bemerkt, sind sie verpflichtet, es in die Obhut des Jugendamtes zu geben.

    Über diese genannten Fälle hinaus können alle Personen, die erfahren, dass ein Kind in seiner Familie misshandelt wird oder verwahrlost, das Jugendamt informieren. Dies können beispielsweise sein

    • Nachbarinnen oder Nachbarn
    • Verwandte
    • Erziehungs- oder Lehrkräfte

    Wenn ein Kind in Obhut genommen wurde, darf es eine Vertrauensperson benachrichtigen. Die Mitarbeitenden des Jugendamtes sind außerdem verpflichtet, sofort die Eltern beziehungsweise die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten über den Vorgang zu informieren.

    Kosten

    Die Kontaktaufnahme, um eine Verwahrlosung oder Gefährdung zu melden, ist kostenlos und wird vertraulich behandelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Inobhutnahme ist nur vorläufig. Es wird immer das Ziel verfolgt, eine dauerhafte gute Lösung für das Kind zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English