Hilfe und Beratung bei Stalking
Werden Sie wiederholt von einer Person belästigt oder verfolgt, also gestalkt? Wissen Sie keinen Rat mehr, wenn Sie ununterbrochen angerufen, verfolgt und bedroht werden?
Beschreibung
"Stalking", ein Begriff aus dem Englischen, bedeutet "Nachstellen, Verfolgen, Psychoterror". Stalker sind Personen, die jemanden verfolgen, belästigen und auf unterschiedliche Weise terrorisieren. Geschieht dies im Internet oder mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln spricht man von Cyberstalking oder Cybermobbing. Die verfolgte Person kann ein fremder Mensch oder eine oberflächlich bekannte Person sein. Nicht selten ist es eine ehemalige Lebensgefährtin oder Ehefrau. In den meisten bekannten Fällen stalken Männer Frauen.
Ansprechpartner
Polizei Bremen
Beschreibung
Zentrale Anzeigenaufnahme (alle Strafanzeigen und Hinweise)
- Revier Innenstadt (Hauptbahnhof)
Beim Handelsmuseum 1
28195 Bremen
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
- Polizeikommissariat Präsidium
In der Vahr 76
28329 Bremen
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
- Revier Vegesack
Kirchheide 5128757
Bremen-Nord
Mo. und Di.: 08:00 - 20:00 Uhr
Di. und Do.: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi. und Sa.: 08:00 - 16:00 Uhr
Darüber hinaus bietet die Polizei Bremen die folgenden Wege zur Kontaktaufnahme, insbesondere zum Zwecke der Anzeigenerstattung an:
Telefonische Anzeigenaufnahme
- Das generelle Angebot der telefonischen Anzeigenaufnahme (TelAnz) bleibt bestehen. Unter der Rufnummer +49 421 362 12700 können Anzeigen per Telefon erstattet werden.
- Die telefonische Anzeigenaufnahme steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
- Sa.: 09:00 - 17:00 Uhr
- So. und Feiertage: geschlossen
Online-Wache und Terminvergabe
Darüber hinaus stehen die Online-Wache https://portal.onlinewache.polizei.de/de/ und die Online-Terminvergabe der Polizei Bremen https://termin.bremen.de/termine/select2?md=13 weiterhin zur Verfügung.
Bürgersprechstunde
Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizist:innen findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr an folgenden Standorten statt:
- Steintor
- Neustadt (Schulstraße)
- Obervieland
- Woltmershausen
- Huchting
- Hemelingen
- Weserpark
- Tenever
- Osterholz
- Arbergen
- Schwachhausen
- Oberneuland
- Horn
- Borgfeld
- Lesum
- Marßel
- Grambke
- Blumenthal
- Farge
- Lüssum
- Findorff
- Gröpelingen
- Walle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Von Stalking spricht man erst, wenn die Belästigung einer Person über längere Zeit anhält oder sich noch steigert und deren physische und psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht sind. Meist erstreckt sich das Stalking über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Stalking kann sich in folgenden Verhaltensweisen äußern:
- der Stalker ruft unzählige Male im Büro oder Zuhause an; er übt Telefonterror aus
- der Stalker belästigt, verfolgt und bedroht das Stalking Opfer
- der Stalker hinterlässt bedrohliche Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per SMS oder Email
- der Stalker lauert seinem Opfer vor dem Büro, Zuhause, beim Spaziergang oder Hobby auf
- der Stalker schickt unzählige Liebesbriefe und Geschenke
- der Stalker hinterlässt an der Haustür und/oder am Auto Nachrichten
- der Stalker beschädigt Eigentum seines Opfers
- der Stalker bricht in die Wohnung ein
- der Stalker bestellt Waren und Zeitschriften auf den Namen des Opfers
- bisweilen übt der Stalker auch körperliche Gewalt aus.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Das vom Täter-Opfer-Ausgleich Bremen ins Leben gerufene Stalking-KIT bietet die Möglichkeit zeitnaher Intervention in Stalking-Konflikten.
- Beratungstermine nach Vereinbarung unter: Telefon 0421-79282890
- Beratung zum Stalking in der Frauenberatungsstelle Hilfe bei häuslicher Gewalt Bremerhaven - 0471-83001
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Stalking