Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen.

    Beschreibung

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 EUR sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Fundsachen, deren Wert 10,00 EUR nicht übersteigt, müssen nicht angezeigt werden. Der oder die Finder:in hat jedoch das Recht diese Funde bei der zuständigen Stelle abzugeben. 

    Keine Fundsachen sind:

    • Hinterlegte Sachen (Darunter fallen Gegenstände, die einer/einem Dritten zur Verwahrung gegeben und nicht abgeholt wurden).
    • Geliehene oder
      • entsorgte Sachen, die bewusst stehengelassen beziehungsweise weggeworfen wurden.
    • Freilebende Tiere / Wildtiere
    • Bargeld, das im Ausgabefach eines Geldautomaten liegengeblieben ist.
      • Im Normalfall wird dieses Geld automatisch wieder eingezogen und kann daher grundsätzlich nicht von einer anderen Person "gefunden" werden. Es muss unverzüglich bei der betroffenen Bank abgliefert werden. 

    Fundsachen sind:

    • Sachen, die eine:n Besitzer:in haben und verloren gegangen sind. Verloren sind Sachen, die ohne Willen der Eigentümerin/des Eigentümers nicht nur vorübergehend abhandengekommen sind. 
    • Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.
    • Tiere, wie Haus- und Nutztiere
      • Die zuständige Stelle ist das Tierheim in der Hemmstraße. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie direkt mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Referat Fundangelegenheiten eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Referat Fundangelegenheiten ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der BSAG und Deutschen Bahn:

    • Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
    • Die Kontaktdaten vom Fundbüro der BSAG finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Fundbüro BSAG“.
    • Den Fundservice der Deutschen Bahn erreichen Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Deutsche Bahn Fundservice“. 

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 12 - Fundangelegenheiten

    Beschreibung

    Ihr persönliches Erscheinen im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten ist nur mit einem Termin möglich. 

    Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer +49 421 361 10080 unter den angegebenen Telefonzeiten oder per E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

    Gerne senden wir Ihnen Ihre verlorenen Gegenstände, die als Fundsachen bei uns abgegeben wurden, oder benötigte Versicherungsbestätigungen (Gebühr 6,00 Euro) per Post zu. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine Verlustmeldung aufzugeben unter:

    https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/F04011000/app

    Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt.

    Sie können bei der Verlustmeldung auswählen, ob Sie per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden möchten.

    Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, z. B. Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.

    Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen ins Ordnungsamt - Fundangelegenheiten gelangen.

    Wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten, dann benötigen Sie ebenfalls einen Termin. Alternativ können Sie auch bei jedem Polizeirevier in Bremen eine gefundene Sache abgeben.

    Referatsleiter Herr Mildner

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 9 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 421 36110080(Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr: 9:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
        • Personalausweis
        • Zweitschlüssel
        • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
    • Ihre Ansprechperson im Referat Fundangelegenheiten teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
      • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 EUR hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie  können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige im Referat Fundangelegenheiten abgeben.

    Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen im Referat Fundangelegenheiten gelangen.

    Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, zum Beispiel Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt. 

    Verlust einer Sache:

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie dies online, schriftlich oder persönlich vor Ort beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen:

    Online

    • Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Fundsachen online“.
    • Machen Sie Angaben über Ort und Zeit und geben Sie eine Beschreibung zum Verlust ab.
    • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet. 

    Schriftlich

    • Formlose Anzeige des verlorenen Gegenstandes per Brief oder E-Mail.
    • Sie sollten möglichst genaue Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zum Verlust abgeben.
    • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Senden Sie die Anzeige per Post beziehungsweise per E-Mail an die zuständige Stelle oder geben Sie die Anzeige vor Ort ab. 

    Persönlich

    • Vereinbaren Sie einen Termin
      • Telefonisch während der Telefonzeiten
      • Per E-Mail 
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zum Verlust abgeben.
    • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.

    Fund einer Sache:

    Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt – Referat Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben:

    • Für die Anzeige und Abgabe der Fundsache beim Referat Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin. 
    • Sie erhalten einen Termin  telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“. 
    • Für die Anzeige und Abgabe in einem der Bremer Polizeireviere finden Sie nähere Informationen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Polizeireviere in Bremen“.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige.
    Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 3 Tagen).
    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    Terminvergabe 1 – 5 Tage. Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe laut Kostenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fundrecht ist Privatrecht: Bei Uneinigkeiten zwischen Eigentümer:innen und Finder:innen entscheidet das Zivilgericht und nicht das Ordnungsamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Fundbüro

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English