Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienzuschuss / Familienerholungszuschuss

    Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.

    Beschreibung

    Die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert die Teilnahme von Bremer Familien, Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger.

    Zuständigkeit

    • Frau Sandra SchützSachbearbeitung Familienpolitik und Familienförderung
            E-Mail: sandra.schuetz@soziales.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 2338
            Fax: +49 421 496 2338

    Ansprechpartner

    Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Referat Bürgerschaftliches Engagement, Familienförderung und -politik und LSBTIQ*

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 29

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 10:00 - 14:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Gefördert werden:

    • Familien mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)
    • Allein Erziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger oder einer Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte in Deutschland teilnehmen. Die Erholungsmaßnahmen dürfen die Dauer von 21 Tagen nicht überschreiten und in dem Kalenderjahr nicht gesplittet werden.

    Zuschüsse zur Familienerholung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.

    Verfahrensablauf

    Über das Antragsformular und die zugehörigen Nachweise wird das Gesamteinkommen der Familie oder der Antrag stellenden Person festgestellt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Nettoeinkünften. Die Berechnung erfolgt im Rahmen des anrechnungsfähigen Familieneinkommens gemäß Berechnungstabelle.

    Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Person.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragstellung erfolgt direkt beim:

    ServiceBureau Jugendinformation
    Daniel-Schnakenberg-Stiftung
    Gaby Benckert
    Grünenstr. 7
    28199 Bremen


    Tel: 0421 - 33 00 89 11
    Fax: 0421 - 33 00 89 22
    gaby.benckert@jugendinfo.de
    www.schnakenberg-stiftung.de

    Bremerhavener Familien erhalten keinen Zuschuss, da der Magistrat der Stadt Bremerhaven keinen Zuschuss zur Familienerholung gewährt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Familienerholungszuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English