Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Ansprechpartner
Fachdienst Teilhabe - Teilhabe Referat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin telefonisch vorab, auch für Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten; Di 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin telefonisch vorab, auch für Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten; Do 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin telefonisch vorab, auch für Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten
Kontakt
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Beschreibung
Nutzen Sie den Schulwegweiser, um eine konkrete Schule zu finden. Diesen finden Sie hier: https://www.bildung.bremen.de/schulwegweiser-3714
Adresse
Hausanschrift
Internet
Amt für soziale Dienste - Fachdienst Teilhabe, Steuerungsstelle Frühförderung
Beschreibung
Telefonische Erreichbarkeiten
- A-Be: Frau Henneberg (0421) 361-8219
- Bf-Ik: Frau Böttjer (0421) 361-17464
- Il-Op: Herr Schnabel (0421) 361-74651
- Oq-Z: Herr Yalcin (0421) 361-74652
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di,Do 10:00 - 12:00 Nur telefonische Sprechzeiten
Kontakt
Fax: +49 421 36169936
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Formulare
- Formular Antrag auf Eingliederungshilfe SGB IX für Erwachsene
- Formular Antrag auf Eingliederungshilfe_Anlage Einkommen und Vermögen
- Formular - Antrag Kostenübernahme Internate Hör-Sehbeschädigung
- Merkblatt Internate - Hör-Sehbeschädigung
- Formular Antrag auf Eingliederungshilfe SGB IX für Minderjährige
- Ausfüllhilfe zum Formular Antrag auf Eingliederungshilfe SGB IX für Minderjährige
- Ausfüllhilfe zum Formular Antrag auf Eingliederungshilfe SGB IX für Erwachsene
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.
- Zuständig für einen Antrag auf Frühförderung ist:
- Amt für soziale Dienst – Fachdienst Teilhabe, Steuerungsstelle Frühförderung zuständig.
- Zuständig für einen Antrag auf Leistungen in Schulen der Stadtgemeinde Bremen ist:
- Die Senatorin für Kinder und Bildung. Die Beantragung erfolgt bei der jeweiligen Schule.
- Zuständig für alle anderen Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe ist:
- Amt für soziale Dienste – Fachdienst Teilhabe
- Die Kontaktdaten der einzelnen Stellen finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Der Träger führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
BENi
Die Ermittlung Ihres Bedarfes erfolgt mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BENi Bremen. Nähere Informationen zu BENi Bremen finden Sie auf der Website der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ - "Das Bedarfsermittlungsinstrument – BENi-Bremen".
Rechtsbehelf:
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
- Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2024
Stichwörter
EGH