Lebensmittelqualität Prüfung

    Verbraucherbeschwerde

    Was kann ich tun, wenn ich mich über ein Lebensmittel beschweren möchte, über unhygienische Zustände in einem Lebensmittelbetrieb oder wenn ich den Verdacht habe, dass ich durch ein Lebensmittel krank geworden bin?

    Beschreibung

    Sie können uns darüber informieren.
    Wir gehen dann Ihren Hinweisen nach.
    Haben Sie z. B. ein verdorbenes Lebensmittel erworben, können Sie es auch bei uns abgeben. Bitte setzen Sie sich dann vorher mit uns in Verbindung. Wichtig ist, dass Sie uns sagen können wann und wo Sie das Lebensmittel gekauft haben. Am einfachsten ist das, wenn Sie auch den Kassenbon dabei haben.
    Haben Sie gesundheitliche Beschwerden und vermuten, dass diese aus dem Verzehr von Speisen in Gaststätten, Kantinen, Imbissständen oder ähnlichen Einrichtungen resultieren? Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, denn dann haben wir die Chance in dem betroffenen Betrieb noch nicht im Verkehr befindliche Reste der Speisekomponenten vorzufinden, die wir untersuchen lassen können.
    Je nach Schwere Ihrer Beschwerden sollten Sie natürlich nicht versäumen, einen Arzt aufzusuchen. In sehr dringenden Fällen und an Wochenenden sind wir über die Polizei zu erreichen.

    Zuständigkeit

    • Geschäftszimmer Lebensmittelüberwachung      E-Mail: office@lmtvet.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 15240
            Fax: +49 421 361 15244

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lötzener Straße 3

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    für amtstierärztliche Untersuchungen von Haustieren:; Mo -Fr nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Je genauer die Informationen sind, die Sie uns geben können, desto zielgerichteter können unsere Ermittlungen, Kontrollen und Maßnahmen sein. Bitte nehmen Sie sich im Vorfeld zu Ihrer Beschwerde etwas Zeit, alle wichtigen Informationen zusammen zu stellen. Unsere Kolleginnen und Kollegen am Telefon führen SIe dann durch einen Fragenkatalog, den Sie dann viel einfacher beantworten können. Wichtig sind die Fragen zur Art der Ware / des Problems, zum Zeitpunkt des Auftretens, Zeitpunkt des Erwerbs des Lebensmittels und ähnliches.

    Verfahrensablauf

    Hinweise können per Email, Fax oder Telefon dem LMTVet - in sehr dringenden Fällen und an Wochenenden sind wir über die Polizei zu erreichen - gemeldet werden.
    Nach Eingang des Hinweises wird der Sachverhalt überprüft und bei Verstoß Maßnahmen durch die Behörde eingeleitet.
    Hinweise die Bremerhaven betreffen werden zentral in Bremen erfasst und an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet.

    Fristen

    zeitnah

    Bearbeitungsdauer

    zeitnah

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English