Verbraucherbeschwerde
Was kann ich tun, wenn ich mich über ein Lebensmittel beschweren möchte, über unhygienische Zustände in einem Lebensmittelbetrieb oder wenn ich den Verdacht habe, dass ich durch ein Lebensmittel krank geworden bin?
Beschreibung
Sie können uns darüber informieren.
Wir gehen dann Ihren Hinweisen nach.
Haben Sie z. B. ein verdorbenes Lebensmittel erworben, können Sie es auch bei uns abgeben. Bitte setzen Sie sich dann vorher mit uns in Verbindung. Wichtig ist, dass Sie uns sagen können wann und wo Sie das Lebensmittel gekauft haben. Am einfachsten ist das, wenn Sie auch den Kassenbon dabei haben.
Haben Sie gesundheitliche Beschwerden und vermuten, dass diese aus dem Verzehr von Speisen in Gaststätten, Kantinen, Imbissständen oder ähnlichen Einrichtungen resultieren? Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, denn dann haben wir die Chance in dem betroffenen Betrieb noch nicht im Verkehr befindliche Reste der Speisekomponenten vorzufinden, die wir untersuchen lassen können.
Je nach Schwere Ihrer Beschwerden sollten Sie natürlich nicht versäumen, einen Arzt aufzusuchen. In sehr dringenden Fällen und an Wochenenden sind wir über die Polizei zu erreichen.
Zuständigkeit
- Geschäftszimmer Lebensmittelüberwachung E-Mail: office@lmtvet.bremen.de
Telefon: +49 421 361 15240
Fax: +49 421 361 15244
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremen
Beschreibung
Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
für amtstierärztliche Untersuchungen von Haustieren:; Mo -Fr nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Je genauer die Informationen sind, die Sie uns geben können, desto zielgerichteter können unsere Ermittlungen, Kontrollen und Maßnahmen sein. Bitte nehmen Sie sich im Vorfeld zu Ihrer Beschwerde etwas Zeit, alle wichtigen Informationen zusammen zu stellen. Unsere Kolleginnen und Kollegen am Telefon führen SIe dann durch einen Fragenkatalog, den Sie dann viel einfacher beantworten können. Wichtig sind die Fragen zur Art der Ware / des Problems, zum Zeitpunkt des Auftretens, Zeitpunkt des Erwerbs des Lebensmittels und ähnliches.
Verfahrensablauf
Hinweise können per Email, Fax oder Telefon dem LMTVet - in sehr dringenden Fällen und an Wochenenden sind wir über die Polizei zu erreichen - gemeldet werden.
Nach Eingang des Hinweises wird der Sachverhalt überprüft und bei Verstoß Maßnahmen durch die Behörde eingeleitet.
Hinweise die Bremerhaven betreffen werden zentral in Bremen erfasst und an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024