Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen
Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Beschreibung
Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Als Flugplätze im Land Bremen gelten:
- Verkehrsflughafen Bremen
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide
Zudem wird immer eine Erlaubnis benötigt, wenn die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter beträgt, unabhängig vom Aufstiegsort.
Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist.
Zuständigkeit
- Flugbetrieb Luftfahrtbehörde E-Mail: ops@haefen.bremen.de
Telefon: 0421/ 361-98210
Ansprechpartner
Luftfahrtbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 13:00
Kontakt
E-Mail: luftfahrt@haefen.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.brmen.de) ein:
- Antrag Luftraumsondernutzung
- Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Ohne eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht erhalten Sie auch von uns keine Erlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Im Regelfall 2 Wochen. Rechnen Sie bitte mit einer längeren Bearbeitungsdauer, wenn der Aufstieg in der Nähe vom Flughafen Bremen erfolgen soll.)
Kosten
60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.: Gebühr 60.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beantragen und bei uns einreichen. Ohne diese Genehmigung werden wir keine luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis erteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2024
Stichwörter
Feuerwerk