Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme

    Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen

    Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

    Beschreibung

    Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

    Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

    • Verkehrsflughafen Bremen
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
    • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

    Zudem wird immer eine Erlaubnis benötigt, wenn die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter beträgt, unabhängig vom Aufstiegsort.

    Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist.

    Zuständigkeit

    • Flugbetrieb Luftfahrtbehörde      E-Mail: ops@haefen.bremen.de
            Telefon: 0421/ 361-98210

    Ansprechpartner

    Luftfahrtbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstrasse 37

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.brmen.de) ein:

    • Antrag Luftraumsondernutzung
    • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

    Ohne eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht erhalten Sie auch von uns keine Erlaubnis.

    Fristen

    Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Im Regelfall 2 Wochen. Rechnen Sie bitte mit einer längeren Bearbeitungsdauer, wenn der Aufstieg in der Nähe vom Flughafen Bremen erfolgen soll.)

    Kosten

    60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.: Gebühr 60.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Sie vorher eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beantragen und bei uns einreichen. Ohne diese Genehmigung werden wir keine luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis erteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Feuerwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English